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Elektronische Führerscheinkontrolle: Alles beim Alten?

13.04.2017 14:30 Uhr
Elektronische Führerscheinkontrolle: Alles beim Alten?
Führerscheinkontrolle: Softwarelösungen können den Aufwand des Fuhrparkmanagers nicht auf null reduzieren
© Foto: Pictoores/Fotolia; David Ebener/DPA/Picture Alliance [M] Autoflotte

Trotz neuer Techniken bei der Führerscheinkontrolle verbleibt Aufwand und Verantwortung beim Fuhrparkmanager: von der Anbieter-Auswahl über die Ersterfassung bis hin zum Schutz vor Manipulation.

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_ Das Problem ist hinreichend bekannt: Nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft, wer als Halter eines Fahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand dieses führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs aufgrund gesetzlicher Vorschriften verboten ist. Außerdem erlischt zumeist der Versicherungsschutz, wenn der Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis einen Verkehrsunfall verursacht. Ebenso ist bekannt, dass eine Strafe nicht nur demjenigen Fuhrparkmanager droht, der wissentlich ein Fahrzeug an einen Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis aushändigt, ebenso Fahrlässigkeit wird bestraft - wenn auch milder.

Nachweis der Kontrolle

Um sich vom Vorwurf der Fahrlässigkeit zu befreien, muss also der Fuhrparkmanager nachweisen können, dass er regelmäßig Kontrollen der Dienstwagenfahrer vorgenommen hat, ob diese im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das überlassene Fahrzeug sind.

Dass dies zu logistischen Herausforderungen für den betroffenen Fuhrparkmanager führt, liegt ja auf der Hand. Neben Dienstleistern, die die Führerscheinkontrolle im Auftrag des Fuhrparkmanagers übernehmen, entwickeln sich mehr und mehr Lösungen, die eine technische Selbstkontrolle durch den Fahrer mittels Software ermöglichen. Aber kann sich der Fuhrparkmanager im Fall des Falles von dem Vorwurf der Fahrlässigkeit befreien, wenn er die Kontrolle dem Fahrer selbst überlassen hat?

Die "neuen" Selbstkontrolle-Modelle

Die Softwarelösungen, die eine rechtssichere Selbstkontrolle des Fahrers ermöglichen sollen, verfolgen unterschiedliche technische Ansätze. Grundsätzlich lassen sie sich insoweit differenzieren, als es auf der einen Seite Lösungen gibt, die mittels Aufbringens eines zusätzlichen Funktionsträgers auf den Führerschein operieren, auf der anderen Seite solche, die die Überprüfung anhand von in den Führerschein integrierten Sicherheitsmerkmalen gewährleisten wollen.

Manche der im Markt verfügbaren Softwarelösungen funktionieren erst und nur durch das Aufbringen eines RFID-Chips oder Barcodes auf den Führerschein. Dokumentiert wird das für den Fuhrparkmanager dadurch, dass in iterativen Kontrollabständen der Führerschein mit diesem Funktionsträger an ein Lesegerät gehalten wird, das das Kontrollergebnis und den Zeitpunkt festhält.

Das Lesegerät kann ein spezifisch dazu vorgehaltenes Gerät an unterschiedlichen Akzeptanzstellen (zum Beispiel Tankstellen) oder im Einflussbereich des Fuhrparkmanagers sein, oder - im Falle einer Softwarelösung mittels Barcode - auch eine App, die der Fahrer auf seinem Mobiltelefon installiert hat und selbst bedient.

Versprochen wird durch die Anbieter, dass der jeweilige Funktionsträger fälschungssicher ist, dieser also nicht kopiert beziehungsweise anderweitig verbracht werden kann.

Die erste Hürde, die ein solches System nehmen muss, ist jedenfalls die Kontrolle darüber, ob der Funktionsträger überhaupt auf den Führerschein aufgebracht wird. Denn wird beispielsweise der Funktionsträger nicht an den Fuhrparkmanager gesendet, sondern an die Fahrer unmittelbar, lässt sich kaum gewährleisten, dass die Fahrer den Chip oder Barcode nicht auf ein anderes Objekt wie einen Schlüsselanhänger aufbringen. Auch eine Überprüfung zum Beispiel mittels Webcam, auf der sich der Fahrer beim Aufbringen filmt, dürfte im Fall des Falles eher nicht zur Entlastung des Fuhrparkmanagers genügen.

Wichtige Erstkontrolle

Generell wird bei der Erstkontrolle, also der erstmaligen Feststellung, ob der Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, der Fuhrparkmanager nicht umhinkommen, selbst oder durch beauftragte Dritte den Führerschein in Augenschein zu nehmen, zu kopieren und diesen Vorgang zu dokumentieren.

Bei den Softwarelösungen, die mittels Barcode operieren, stellt sich zusätzlich die Frage, inwieweit dieser selbst fälschungssicher ist. Grundsätzlich wird dies von den entsprechenden Anbietern versprochen, ein Abfotografieren, Scannen oder auch Nachzeichnen eines Barcodes stellt jedoch per se keine unüberwindbare Herausforderung dar. Der Fuhrparkmanager wird daher bei seiner Evaluation gefordert sein, durch kritische Fragen beim Anbieter zu eruieren, wie die Fälschungssicherheit gewährleistet werden soll.

Offen bleibt zudem, ob aufgebrachte RFID-Chips nicht nach dem Aufbringen auf den Führerschein doch auf ein anderes Objekt verbracht werden können. Sicherlich würde Gewaltanwendung den empfindlichen Chip zerstören und damit unbrauchbar machen, ob aber die Klebestelle nicht gelöst werden kann, ohne den Chip zu zerstören, erscheint zumindest zweifelhaft.

110 Führerscheinarten in der EU

Anbieter, deren Softwarelösung ohne zusätzlichen Funktionsträger auskommt, verwenden zur Kontrolle die im Führerschein integrierten Merkmale zur Fälschungssicherheit. Also je nach konkreter Lösung Irisdruck, Guillochen, Hologramme, CLI, Sicherheitsfaden sowie die optisch variable Farbe einzelner Schriftzüge. Die technische Krux dieser Lösungen ist von vornherein, dass alleine in der EU mehr als 110 gültige Arten von Führerscheinen im Umlauf sind, die alle mit unterschiedlichen Merkmalen ausgestattet sind. Hinzu kommt, dass zwar die Führerscheine im Scheckkartenformat entsprechende Sicherheitsmerkmale aufweisen, viele Fahrer aber noch im Besitz des alten "Lappens" sind, dessen Fälschungssicherheit deutlich niedriger ausfällt.

Um nun alle oder zumindest die im jeweiligen Gebiet häufigsten Führerscheine softwareseitig identifizieren und kontrollieren zu können, kann eine solche Lösung daher nicht alle Merkmale abprüfen, die dann auftretende Fehleranfälligkeit würde das Produkt mehr oder weniger unbrauchbar machen.

Zwangsläufig also muss die Software damit auskommen, nur einzelne Merkmale abzuprüfen. Dies wirft allerdings die Frage auf, wie beeinflussbar der Kontrollvorgang dadurch wird. Denkbar ist es zum Beispiel, dass die Software lediglich Position und Inhalt bestimmter Textzeilen im Dokument überprüft und vielleicht die Position eines bestimmten Sicherheitsmerkmals. Dann aber wird eine Farbkopie des Führerscheins oder gar auch eine daran orientierte Zeichnung die Identifikation in die Irre führen.

Die Manipulationsanfälligkeit nimmt jedenfalls zu, je weniger Einflussnahme sich der Fuhrparkmanager selbst vorbehält.

Führerschein- vs. Fahrerlaubniskontrolle

Allen Softwarelösungen gemein ist jedenfalls, dass sie eine Führerscheinkontrolle ermöglichen, aber keine Fahrerlaubniskontrolle. Mit anderen Worten: Die Software überprüft, dass der Fahrer im faktischen Besitz eines Führerscheins ist, nicht aber, ob die in dem Führerschein lesbar verkörperten Berechtigungen auch der realen Wirklichkeit entsprechen. Von Relevanz ist dies beispielsweise bei ausländischen Führerscheinen: Dass der Fahrer einen "echten" Führerschein aus einem ausländischen Staat vorweisen kann, bedeutet nicht automatisch, dass er in Deutschland nicht mit einem Fahrverbot belegt ist.

Datenschutz

Immerhin: Datenschutzrechtlich begegnet die Führerschein- und Fahrerlaubniskontrolle keinen Bedenken. Es besteht ein gesetzliches Erfordernis des Halters, den Fahrer zu überprüfen, ob er im Rechtssinne berechtigt ist, das vorgesehene Fahrzeug zu führen. Die schutzwürdigen Interessen des Fahrers im Rahmen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung treten demgegenüber zurück.

Zu beachten ist für den Fuhrparkmanager nur, ob durch den Einsatz einer bestimmten Software bestimmungsgemäß Dritte (also Personen außerhalb des eigenen Unternehmens) mit den solchermaßen betroffenen personenbezogenen Daten in Berührung kommen. In dem Fall liegt eine sogenannte Auftragsdatenverarbeitung im Sinne des § 11 BDSG vor, dessen Erfordernisse entsprechend einzuhalten sind.

Fazit

Auch die modernen Softwarelösungen können den Aufwand des Fuhrparkmanagers oder von ihm beauftragten Personen nicht auf null reduzieren - dafür trägt bereits der Umstand Sorge, dass sie lediglich eine Führerscheinkontrolle, aber keine Fahrerlaubniskontrolle gewährleisten.

Vom Prinzip her bietet jede im Markt verfügbare Softwarelösung Ansatzpunkte für Manipulationen. Dies gilt umso mehr, je stärker die Kontrolle vom Fuhrparkmanager auf den Fahrer verlagert wird. Wie diese Manipulationsmöglichkeiten von dem einzelnen Anbieter adressiert und gelöst werden, gilt es für den Fuhrparkmanager durch kritische Fragestellungen herauszufinden.

Der Königsweg dürfte daher eine Mischung aus technischen und organisatorischen Vorkehrungen sein, um möglichen Manipulationen in stärkerem Maß begegnen zu können.

Wenig sinnvoll ist es beispielsweise, die Führerscheinkontrolle intervallmäßig stets zu identischen Zeitpunkten vorzunehmen, da dies oftmals dazu führen kann, dass ein Fahrverbot genau zwischen zwei Prüfungszeitpunkten besteht, die routinemäßige Kontrolle dies also gar nicht aufdeckt.

Generell gilt: Je weniger Möglichkeiten der Fahrer hat, sich auf die anstehende Kontrolle vorzubereiten, umso geringer ist das Manipulationspotenzial.

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