Wer unter dem Einfluss von Cannabis beim Autofahren erwischt wird, verliert nicht automatisch sofort die Fahrerlaubnis. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Bayern entschieden (Az. 11 CS 1467/16).
Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, geriet ein Mann unter dem Einfluss von Cannabis in eine Polizeikontrolle. Zunächst verhängte die Behörde ein Bußgeld und ein einmonatiges Fahrverbot. In einem nachfolgenden Ärzte-Gutachten konnte bei dem Mann zwar kein regelmäßiger Konsum von Cannabis nachgewiesen, aber gelegentlicher Konsum auch nicht ausschlossen werden.
Dieser Befund reichte der Behörde, um ein Fahrverbot mit sofortiger Wirkung anzuordnen, wogegen der Mann vor dem Verwaltungsgerichtshof klagte. Der VGH gab dem Autofahrer teilweise Recht und hob die Entscheidung der Vorinstanz auf. Demnach muss die Verhängung des Fahrverbots aufgeschoben werden, bis die Ergebnisse weiterer Haar- und Urinproben sowie das MPU-Gutachten vorliegen. Erst dann kann über das weitere Vorgehen und die Verhängung eines Fahrverbots entschieden werden. Regelmäßigen Cannabiskonsum auf Grundlage des ersten Gutachtens zu unterstellen, sieht das VGH als nicht gerechtfertigt an, zumal der Autofahrer zuvor nicht aktenkundig war. (sp-x)