Der Bundesrat hat den Weg für die Zulassung von Elektro-Tretrollern in Deutschland geebnet. Die Länderkammer stimmte am Freitag einer Verordnung des Bundesverkehrsministeriums zu - allerdings mit Änderungen, die die Bundesregierung nun noch umsetzen muss. Demnach sollen die Gefährte generell erst für Jugendliche ab 14 Jahren erlaubt werden und nicht bei langsameren Modellen schon ab zwölf Jahren wie zunächst vorgesehen. Entgegen der ursprünglichen Pläne sollen auch keine E-Tretroller auf Gehwegen fahren, sondern grundsätzlich auf Radwegen.
Die Bundesregierung will in diesen beiden wichtigen Punkten auf Sicherheitsbedenken der Ländern eingehen. Verkehrsstaatssekretär Steffen Bilger (CDU) sprach sich im Bundesrat ebenfalls für ein Mindestalter von 14 Jahren aus.
Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) strebt eine Zulassung der E-Tretroller noch im Sommer an. Sie sollen neue Mobilitätsangebote vor allem in Städten schaffen - zum Beispiel von einer Bushaltestelle weiter nach Hause oder ins Büro. In mehreren deutschen Städten machen sich Leihanbieter für einen Start bereit.
Den größten Streitpunkt hatte Scheuer schon vorab abgeräumt und ein Herausnehmen der Nutzung von Gehwegen zugesagt. Die ursprünglichen Pläne für eine Verordnung sahen vor, dass E-Roller, die langsamer als zwölf Kilometer pro Stunde (km/h) sind, im Schritttempo auf Bürgersteigen fahren sollten. Nun sollen alle E-Roller in der Regel auf Radwegen fahren, wie es zunächst nur für schnellere Gefährte ab zwölf km/h vorgesehen war. Der Bundesrat stimmte auch dafür, die Unterteilung in zwei Kategorien ganz aus den Regeln herauszunehmen.
Ein zweiter Aspekt, über den zuletzt noch diskutiert wurde, ist die Altersfreigabe. Scheuer wollte langsamere E-Tretroller bis zwölf km/h schon ab zwölf Jahren zulassen, schnellere ab 14 Jahren. Dies soll nun die generelle Altersgrenze sein. Forderungen, Tretroller erst ab 15 Jahren zu erlauben, fanden in der Länderkammer keine Mehrheit.
Zugelassen werden sollen E-Tretroller, die höchstens 20 Kilometer pro Stunde schnell fahren. Eine Helmpflicht soll es nicht geben, auch einen Moped-Führerschein brauchen Fahrer nicht. Anders als Fahrräder sollen die neuen E-Scooter außerdem versicherungspflichtig sein.
Scheuer begrüßt Entscheidung
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat die Zustimmung des Bundesrats zur Zulassung von Elektro-Tretrollern begrüßt. "Wichtig war, dass wir eine schnelle und - für alle Verkehrsteilnehmer - gute Einigung erzielt haben", sagte der CSU-Politiker am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Die Verordnung werde den Weg für die "Mobilität der Zukunft" ebnen und gleichzeitig für größtmögliche Verkehrssicherheit sorgen. Scheuer kündigte eine zügige Umsetzung an: "E-Rollerfahrer dürfen sich freuen: Noch vor der Sommerpause geht's für sie nun endlich richtig los."
Bahn-Fahrgäste dürfen E-Tretroller kostenlos mitnehmen
Ihren Elektro-Tretroller dürfen Fahrgäste der Deutschen Bahn ab sofort kostenlos in allen Fernverkehrszügen mitnehmen. Das teilte der bundeseigene Konzern am Freitag der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Roller ließen sich zusammengeklappt problemlos unter oder über dem Sitz verstauen. Der Akku müsse fest in den sogenannten E-Scooter eingebaut sein.
Hintergrund sei, dass die Bahn neue Mobilitätsangebote wie die Elektro-Tretroller unterstützen wolle. "Diese sollen ja auch dazu beitragen, dass unsere Fahrgäste leichter zum Bahnhof kommen", sagte Personenverkehrsvorstand Berthold Huber in einer schriftlichen Stellungnahme. (dpa)