E-Scooter sind aus dem heutigen Stadtbild kaum noch wegzudenken. Regeln und Bußgelder, die bei Verstößen gegen die einschlägigen Verkehrsregeln für die Elektroroller drohen, sind aber laut aktuellen Umfragen nicht jedem bekannt. Und die können sich in bestimmten Fällen auf bis zu 500 Euro belaufen.
E-Scooter: Wo dürfen sie fahren?
Elektro-Scooter dürfen Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen befahren. Nur wenn diese fehlen, können Elektroroller-Fahrer auf die Fahrbahn ausweichen. Das Fahren auf Gehwegen, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung ist den E-Rollern hingegen untersagt.
Allerdings gilt bei Einbahnstraßen die Ausnahmeregelung durch das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" unter dem Einfahrtverbotsschild (Verkehrszeichen 267 - weißer Balken auf rotem Grund) auch für die Elektrokleinstfahrzeuge. Ihre Nutzung kann auf anderen Verkehrsflächen durch ein Zusatzzeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" erlaubt werden.
Brauche ich Helm und Führerschein für E-Scooter?
Zugelassen sind E-Scooter für eine Person. Der Fahrer benötigt weder Mofa-Prüfbescheinigung noch einen Führerschein. Er oder sie muss lediglich mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Helmpflicht für Elektro-Tretrollerfahrer gibt es nicht. Sicherheitsfachleute raten jedoch dazu, zum Schutz einen Helm zu tragen.
Ist eine Versicherung notwendig?
Zwingend vorgeschrieben für den Betrieb eines E-Scooters ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die für Schäden aufkommt, die Dritten zugefügt werden. Zum Nachweis einer solchen Versicherung muss der Roller mit einer Versicherungsplakette versehen sein. Einige Versicherer bieten E-Scooter-Fahrern auch zusätzlich eine freiwillige Teilkasko-Versicherung an.Häufig sieht man Nutzer von Elektrorollern, die während der Fahrt elektronische Geräte benutzen. Auch das ist verboten und kostet, wenn man erwischt wird, 100 Euro Strafe plus einen Punkt in Flensburg. Teuer kann es für E-Scooter-Fahrer auch werden, wenn sie eine rote Ampel überfahren. Dafür werden 60 bis 180 Euro fällig. Dagegen ist das Fahren auf dem Gehweg mit 15 bis 30 Euro Strafe noch vergleichsweise billig.
Facetten der Mikromobilität
BildergalerieWie hoch ist die Alkoholgrenze bei E-Scootern?
Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte gelten wie für Autofahrer. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese wird mit einem Bußgeldbescheid geahndet, der sich in der Regel auf 500 Euro beläuft. Obendrauf gibt es noch einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte im Flensburger Strafregister.
Wird ein Fahrer - auch auf einem E-Scooter - mit einem Blutalkoholgehalt von 1,1 Promille und mehr erwischt, liegt eine Straftat vor. Dies kann auch schon ab 0,3 Promille der Fall sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt. Dann drohen mindestens sechs Monate Führerscheinentzug und eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung der Fahreignung.
Darf ich mein Handy auf einem E-Scooter nutzen?
Häufig sieht man Nutzer von Elektrorollern, die während der Fahrt elektronische Geräte benutzen. Auch das ist verboten und kostet, wenn man erwischt wird, 100 Euro Strafe plus einen Punkt in Flensburg. Teuer kann es für E-Scooter-Fahrer auch werden, wenn sie eine rote Ampel überfahren. Dafür werden 60 bis 180 Euro fällig. Dagegen ist das Fahren auf dem Gehweg mit 15 bis 30 Euro Strafe noch vergleichsweise billig.