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Diesel-Fahrverbote: Baden-Württemberg stellt Bedingung

18.07.2017 12:22 Uhr
Winfried Kretschmann
Baden-Württemberg verzichtet unter einer Bedingung auf Fahrverbote.
© Foto: Ina Fassbender / Anadolu Agency

Auf die für 2018 angekündigten Fahrverbote in Stuttgart würde die baden-Württembergische Landesregierung verzichten. Die Auflage lautet: Eine Umrüstung älterer Dieselfahrzeuge muss wirksam sein.

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Die Baden-Württembergische grün-schwarze Landesregierung verzichtet auf ihre für 2018 angekündigten Fahrverbote in Stuttgart unter der Bedingung, dass eine Nachrüstung älterer Diesel wirksam ist. Auf diese Linie zur Luftreinhaltung in Stuttgart einigte sich das Kabinett von Regierungschef Winfried Kretschmann (Grüne). Die Landesregierung rechne kaum noch mit Diesel-Fahrverboten für das kommende Jahr, sagte Kretschmann am Dienstag.

Zuvor hatte sich das baden-württembergische Kabinett geeinigt, auf die Verbote zu verzichten, wenn eine wirksame Nachrüstung der Fahrzeuge greife. "Der Bund hat für Nachrüstung die Zuständigkeit", sagte Kretschmann. Dass das technisch möglich ist, bezweifelt er demnach nicht. Zugleich wies Kretschmann zurück, dass die Landesregierung in der Frage der Fahrverbote eine Kehrtwende vollziehe.

Der Bund hielt die zunächst für die Landeshauptstadt 2018 vorgesehenen Fahrverbote für rechtlich nicht zulässig. Die Verbote sollten an Tagen mit Feinstaubalarm für schmutzige Diesel auf bestimmten Straßen greifen.

An diesem Mittwoch wird in Stuttgart vor dem Verwaltungsgericht eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen den neuen Luftreinhalteplan für Stuttgart verhandelt. Dort sind die Fahrverbote als ein Mittel für bessere Luft in der Schwabenmetropole festgeschrieben. (dpa)

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