Die Groom Fuhrparkmanagement GmbH unterstützt Flotten bei der Handhabung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV). "Wir haben ein System eingerichtet, welches den Fuhrparkverantwortlichen bei der Erfüllung seiner Halterpflichten optimal unterstützt", sagte Geschäftsführer Philipp Christian Kühne.
Der Anbieter verspricht eine Überwachung der Prüftermine mit wenig Aufwand durch die digitale Fahrzeugakte. Die Fahrzeugverantwortlichen werden rechtzeitig an den bevorstehenden Termin und an die Bestätigung erinnert. Erhält Groom nicht rechtzeitig die UVV-Bestätigung, wird der Fuhrparkverantwortliche kontaktiert. Dieses Angebot gilt unabhängig von der Flottengröße und der Finanzierungsart des Kunden – egal, ob die Fahrzeuge im Full-Service-Leasing eingedeckt oder gekauft sind.
Zusätzlich bekommt der Kunde noch einen Onlinezugang für die digitale Fahrzeugakte. Hierüber kann er seine gesamten Fuhrparkdaten verwalten und hat jederzeit die Prüfungsbestätigung online verfügbar.
Änderung der UVV-Vorschrift
Zum Hintergrund: Durch die Änderung der UVV von der alten Vorschrift BVG D29 in die neue Vorschrift DGUV 70 werden Unternehmen deutlich restriktiver in ihrer Überwachungsverantwortung überprüft. Da der Dienstwagen laut Arbeitsschutzgesetz als Teil des Arbeitsplatzes eingestuft wird, gelten hier die gesetzlichen Bestimmungen, die die Sicherheit der Arbeitnehmer garantieren sollen – eine jährliche Prüfung des Fahrzeuges auf Betriebs- und Verkehrssicherheit ist daher Pflicht. Durch die Verpflichtung, dass die durchgeführte UVV-Prüfung bestätigt wird und diese schriftliche Bestätigung bis mindestens zur nächsten Prüfung archiviert werden muss, entsteht ein hoher zusätzlicher Aufwand für die Unternehmen. (af)