Der Bundesverband Fuhrparkmanagement (BVF) sieht die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Diesel-Fahrverboten kritisch. "Das ist ein kurzsichtiges Urteil", sagte BVF-Geschäftsführer Axel Schäfer in Mannheim. Die Abgas-Probleme von Dieselfahrzeugen würden auf die Fahrzeugnutzer abgewälzt.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte am Dienstag Diesel-Fahrverbote grundsätzlich für zulässig erklärt (wir berichteten). Das heißt: Bei schlechter Luft dürfen Städte und Kommunen nun ohne Regelung des Bundes Beschränkungen aussprechen. Trotz des Grundsatzurteils bleiben Fahrverbote von Stadt zu Stadt eine Einzelfallentscheidung. Gleichzeitig mahnten die Richter zur Verhältnismäßigkeit.
"Die Signale aus den Kommunen besagen zwar, dass dort eher zurückhaltend über Fahrverbote diskutiert wird, denn es macht insgesamt wenig Sinn mit solchen Maßnahmen Unsicherheiten und Kosten auszulösen, die besser in umweltschonende Antriebe investiert werden sollten", erklärte Schäfer. In diesem Zusammenhang bekräftigte er die BVF-Forderung nach einer kostenneutralen Umrüstung durch die Hersteller und vor allem Investitionen in emissionsärmere Fahrzeugmodelle.
Problematisch für kommunale Fuhrparks
Das Leipziger Gericht empfahl auch Übergangsfristen und die phasenweise Einführung der Fahrverbote. So sollten Kommunen Fahrverbote zunächst auf die Euro 4-Norm und niedriger beschränken und in der Folge – frühestens ab dem 1. September 2019 – auf Euro 5-Diesel ausweiten. Schäfer: "Da die Fahrzeuge in den Flotten der betroffenen Fuhrparkbetreiber regelmäßig ausgetauscht werden, sehen wir in den nächsten ein bis zwei Jahren nur noch wenige Unternehmen betroffen. Ein größeres Problem könnten die kommunalen Fuhrparks bekommen, in denen die Fahrzeuge tendenziell längere Zeit genutzt werden." Am stärksten betroffen seien aber in erster Linie private Dieselfahrer mit Altfahrzeugen. (red)