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Bußgelder im Winter: Eiskratz-Muffel zahlen

03.01.2017 14:47 Uhr
Autofahren im Winter
Der Winter bringt nicht nur Unannehmlichkeiten mit sich in Form von vereisten Scheiben und glatten Straßen, sondern auch spezielle Bußgelder, wenn man typische Winterpflichten ignoriert.
© Foto: ADAC

In der kalten Jahreszeit kann man als Autofahrer besonders viel falsch machen. Was sind die winterspezifischen Verkehrssünden und wie viel kosten sie?

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Der Winter bringt nicht nur Unannehmlichkeiten mit sich in Form von vereisten Scheiben und glatten Straßen, sondern auch spezielle Bußgelder, wenn man typische Winterpflichten ignoriert. Deshalb sollte man sie besser kennen und befolgen.

Die Straßenverkehrsordnung schreibt für Pkw der Witterung entsprechende Reifen vor, die so genannte „situative Winterreifenpflicht“.  Wer bei winterlichen Wetterverhältnissen – Glätte, Eis oder Schnee - mit Sommerreifen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Teurer wird es, wenn jemand behindert oder gefährdet wird oder es sogar zu einem Unfall kommt. Dann ist übrigens auch der Versicherungsschutz gefährdet.

Wer mit nur einem freigekratzten Guckloch erwischt wird, zahlt ebenfalls, mindestens 10 Euro. Es müssen alle Scheiben freigekratzt werden, so dass die Sicht nicht mehr behindert wird. Ebenso muss man vor dem Start Scheinwerfer, Blinker und Rückleuchten von Schnee befreien. Und auch vom Dach muss die weiße Pracht entfernt werden, sonst drohen 25 Euro Bußgeld. Wer schon einmal hinter einem Auto mit massig Schnee auf dem Dach hergefahren ist, weiß, warum das sinnvoll ist. Ein Schnäppchen ist hingegen das Fahren mit verschneitem Kennzeichen: Das kostet lediglich fünf Euro.

Zu den winterspezifischen Verkehrssünden zählt auch das Warmlaufenlassen des Motors im Stand. Dafür werden zehn Euro fällig. Wer bei Sichtbehinderung durch Schnee vergisst, das Abblendlicht einzuschalten, zahlt ebenfalls: Außerorts 60 Euro, zudem kommt ein Punkt in Flensburg hinzu. (sp-x)

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