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Bundesrechnungshof: Chaos bei Kfz-Steuer

14.03.2016 09:40 Uhr
Kfz-Steuerbescheid
Für den Bund ist die Übernahme der Kfz-Steuer bislang ein Minus-Geschäft.
© Foto: Robert Schlesinger/picture alliance

Tausende Beschwerden, falsche Fahrzeugbewertungen, hohe Verluste: Der Wechsel der Zuständigkeit bei der Kfz-Steuer hat dem Bund laut "SZ"-Bericht große Probleme eingebrockt.

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Die Übernahme der Kfz-Steuer durch den Bund hat nach einem Medienbericht in den vergangenen Jahren zu erheblichen Problemen geführt. "Viele tausend Bürgerinnen und Bürger" hätten sich über die neue Verwaltung der Steuer beschwert, schreibt die "Süddeutsche Zeitung" (Samstag) unter Berufung auf einen Bericht des Bundesrechnungshofes. Zudem habe es sich für den Bund zu einem milliardenschweren Verlustgeschäft entwickelt, die ursprünglich in Zuständigkeit der Länder gelegene Steuer seit Mitte 2009 zu verwalten.

Laut Rechnungshof ist es zum Chaos gekommen, als der Bund 2014 die erfahrenen Landes-Mitarbeiter durch eine eigene Mannschaft ablöste, den Zoll. So seien in einem Bundesland Neufahrzeuge irrtümlich als Oldtimer eingeordnet und mit der Pauschalsteuer von 191 Euro belastet worden.

Vielfach sei auch der Versuch schiefgegangen, Nutzer dazu zu bringen, ihre Steuer per Lastschrift zu zahlen, heißt es in dem Bericht weiter. Andere wiederum hätten die entsprechenden Schreiben wegen der schlechten Druckqualität für einen Versuch von Kriminellen gehalten, ihre Kontodaten auszuspionieren.

Im Zuge der Föderalismusreform liegt seit Juli 2009 die Ertrags- und Verwaltungshoheit für die Kfz-Steuer allein beim Bund. Das ist ein aufwendiges Geschäft. Jährlich müssen Steuerbescheide und Mahnungen verschickt werden. Bisher hatten dies die Länder gemacht.

Pro Jahr erhielten die Länder vom Bund neun Milliarden Euro gesetzlich zugesichert, um die fehlenden Steuereinnahmen zu ersetzen. Laut Rechnungshof lagen die tatsächlichen Einnahmen aber immer unter diesem Betrag. Dadurch habe der Bund bis zum Jahr 2015 insgesamt 2,8 Milliarden Euro mehr an die Länder gezahlt, als er eingenommen habe. (dpa)

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