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BGH: Erste Diesel-Verhandlung angesetzt

19.12.2019 11:03 Uhr
Der Bundesgerichtshof hat den Zeitpunkt der ersten Diesel-Verhandlung im VW-Abgasskandal festgelegt.
© Foto: Gina Sanders/fotolia.com/VW/AHO-Montage

Um die Klagen im VW-Dieselskandal muss sich nun der Bundesgerichtshof kümmern. Die erste Verhandlung haben die obersten Zivilrichter nun für den 5. Mai kommenden Jahres festgelegt. Am selben Tag kann auch das Urteil gesprochen werden.

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Im fünften Jahr nach dem Auffliegen des Dieselskandals erreichen die Klagen geschädigter Kunden 2020 endgültig in letzter Instanz den Bundesgerichtshof (BGH). Die Verhandlung des ersten Falls haben die obersten Zivilrichter in Karlsruhe für den 5. Mai angesetzt, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Das Urteil kann am selben Tag gesprochen werden. Es kommt aber auch vor, dass für die Verkündung ein eigener Termin angesetzt wird. Weitere Verfahren sollen laut BGH zeitnah terminiert werden.

In dem Fall verlangt der Käufer eines vom Abgasskandals betroffenen Autos Schadenersatz vom Hersteller Volkswagen. Er hatte den Wagen, einen Sharan, Anfang 2014 gebraucht für rund 31.500 Euro gekauft. Der Mann will das Auto zurückgeben und dafür den Kaufpreis wiederhaben. Das Oberlandesgericht Koblenz hatte ihm im Juni etwas mehr als 25.600 Euro zugesprochen und dabei die Nutzung des Autos angerechnet. Dagegen haben beide Seiten Revision eingelegt. (Az. VI ZR 252/19)

Höchstrichterliche Entscheidungen zum Diesel werden sehnsüchtig erwartet. Sehr viele grundsätzliche Rechtsfragen sind ungeklärt. Der BGH hatte eigentlich Anfang 2019 schon einmal zwei Fälle verhandeln wollen. Beide klagenden Autokäufer machten allerdings kurz vorher einen Rückzieher - einmal offiziell, einmal sehr wahrscheinlich wegen eines Vergleichs, also einer vorteilhaften Einigung ohne Urteil.

Beim zweiten Mal ließ der BGH sich das nicht bieten und ging überraschend mit einem eigentlich nur für die Anwälte gedachten Hinweisbeschluss an die Öffentlichkeit. Seither ist immerhin klar, dass der BGH die illegale Abgastechnik als Sachmangel einstuft. Die Richter äußerten sich auch zu Käufer-Rechten bei einem Modellwechsel. Weitere Fragen dürften sich dann im kommenden Jahr klären. (dpa)

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