Zum vierten Mal in diesem Jahr lud der Flottendienstleister ATU zum Fuhrpark-Treff ein – diesmal nach Bremen. Im "Schuppen Eins" in der Überseestadt lockten nicht nur die ausgestellten Oldtimer die gut 70 Fuhrparkverantwortlichen und Branchenvertreter an. Auch thematisch wurde das bewegte Automobiljahr eingefangen. So berichteten in einem vielbeachteten Vortrag Jan-Eike Andresen von "MyRight" und Christopher Rother von der Kanzlei Hausfeld über den Stand zur Klage von gut 15.000 Autobesitzern gegen den VW-Konzern in der Causa Diesel-Skandal.
Auch rechtlich unterwegs – aber eher im Vertragsrecht – war Rechtsanwalt Peter Rindsfus. Im Leasingvertrag und im meist angehängten Schadenkatalog wird geklärt, was am Leasingrückläufer Gebrauchsspuren sind und was zu ersetzende Schäden darstellen. "Der Minderwert ist dabei nicht identisch mit Reparaturkosten", betonte der Anwalt und rät den Flottenbesitzern, das genaue Prozedere der Übergabe und der Abgabe des Fahrzeugs im Dienstwagenüberlassungsvertrag zu regeln. Dieser sollte dann aber nur so lange laufen, wie der entsprechende Dienstwagen in der Flotte ist. Mit jedem neuen Dienstwagen sollte die Vereinbarung angepasst werden, riet der Hamburger Jurist. Vor der Übergabe sollten mögliche Kaskoschäden reguliert und fallweise auch die Möglichkeiten von Smart Repair geprüft werden.
Wie hier ATU den Flottenbetreibern mit einer durchgängigen Prozesskette unterstützt, erklärte Sebastian Gürtler, Leitung Smart Repair bei der Werkstattkette. Bis Mitte kommenden Jahres will der Weidener Flottendienstleister in allen Filialen die punktuelle Aufbereitung anbieten. Es gibt also genug Gesprächsstoff auch für kommende deutschlandweite Branchentreffs, die wie Thomas Tietje, Leitung Geschäftskunden, ankündigte, im nächsten Jahr fortgesetzt werden. (rs)