Das Oberlandesgericht Stuttgart will sich von Ende Januar an mit der Musterfeststellungsklage gegen die Autokreditverträge der Mercedes-Benz-Bank befassen. Für den 25. Januar hat der 6. Senat unter dem Vorsitzenden Richter Oliver Mosthaf bereits einen ersten Termin angesetzt, wie die beteiligten Parteien bestätigten. Geklagt hat die Schutzgemeinschaft für Bankkunden, die Mängel in den Widerrufsregeln der Kreditverträge der Bank sieht.
Sie will letztlich erreichen, dass alle seit Mitte 2014 geschlossenen Verträge jederzeit auch jetzt noch widerrufen werden können. Dahinter steckt das Ansinnen, vom Diesel-Skandal betroffenen Autobesitzern eine Möglichkeit zu verschaffen, ihr Fahrzeug ohne größere Verluste zurückgeben zu können. Die Mercedes-Benz-Bank wollte sich zu Details des Verfahrens und möglichen Konsequenzen nicht äußern.
Das Instrument der Musterfeststellungsklage gibt es erst seit Anfang November. Verbraucherschützer können damit stellvertretend für viele Betroffene gegen Unternehmen klagen. Wer sich der Klage anschließen will, muss sich beim Bundesamt für Justiz in ein Register eintragen. Im aktuellen Fall ist allerdings trotz des bereits festgelegten Gerichtstermins noch kein solches Register eröffnet worden.
Im Zusammenhang mit den Widerrufsregeln in Kreditverträgen haben etliche Autobesitzer bereits auf eigene Faust geklagt, um ihr Fahrzeug zurückgeben können - nicht nur gegen die Mercedes-Bank.
Mercedes-Bank hält Klagen allesamt für unbegründet
Gegen die VW-Bank etwa hat die Schutzgemeinschaft für Banken eine Musterfeststellungsklage mit dem gleichen Ziel eingereicht. Sie wird in Braunschweig verhandelt. In beiden Fällen lässt sie sich von der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Gansel vertreten, die nach eigenen Angaben auch Einzelkläger vertritt, die ihren Vertrag widerrufen wollen. Die Mercedes-Benz-Bank hält diese Klagen nach früheren Angaben eines Sprechers allesamt für unbegründet.
Wie lange die Verfahren dauern werden, ist nicht absehbar. Sie können sich über mehrere Instanzen ziehen. Als erster Kläger hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen vom neuen Instrument der Musterfeststellungsklage Gebrauch gemacht und direkt am ersten Tag eine eingereicht. Darin geht es um Schadenersatz-Forderungen an den VW-Konzern wegen des Abgasskandals. (dpa)