Bei einem Atemalkoholtest muss sich die Polizei genau an die Gebrauchsanleitung des Kontrollgeräts halten. Ansonsten kann die Messung ungültig sein. Das hat nun laut dem Deutschen Anwaltverein (DAV) das Amtsgericht Riesa entschieden. In dem verhandelten Fall hatte die Polizei bei einem Autofahrer einen erhöhten Atemalkoholgehalt festgestellt. Allerdings hatte der Mann nach eigenen Angaben kurz zuvor ein Glas Wasser getrunken. Die in solchen Fällen von der Gebrauchsanleitung vorgeschriebene zehnminütige Wartezeit bis zur Messung hielten die Beamten jedoch nicht ein. Das Amtsgericht sah die Messung daher als nicht verwertbar an.
Aussagekräftige Alkoholtests sind in der Regel frühestens 20 Minuten nach Ende des Alkoholgenusses möglich, da ansonsten kurzzeitige Konzentrationsspitzen in der ausgeatmeten Luft auftreten können. Zudem verlangen die Gebrauchsanweisungen meist eine zehnminütige "Kontrollzeit", in der jegliche Aufnahme von Speisen oder Getränken unterbleiben muss.
Die Regel ist offenbar eher eine Vorsichtsmaßnahme, da bei den meisten Substanzen keine Verfälschungen der Messwerte bekannt sind. Andere Gerichte verwerfen die Ergebnisse daher auch nicht automatisch komplett, vor allem dann nicht, wenn der Grenzwert stark überschritten wird (Az.: 1 OWi 703 Js 36868/13). (sp-x)