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Sekundenschlaf am Steuer: Grob fahrlässig nur bei Ignoranz

17.08.2020 10:12 Uhr
Sekundenschlaf am Steuer: Grob fahrlässig nur bei Ignoranz
Nicht jeder Mensch nimmt Übermüdung auf die gleiche Art und Weise wahr.
© Foto: DVR

Nicht jeder Mensch nimmt Übermüdung auf die gleiche Art und Weise wahr. Das spielt auch im Verkehrsrecht eine Rolle.

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Wer übermüdet Auto fährt und einen Unfall baut, handelt fahrlässig. Grob fahrlässig ist aber nur, wer sich bewusst über die Anzeichen der Übermüdung hinwegsetzt, wie das Oberlandesgericht Celle urteilt. Zugleich stellt das OLG hohe Anforderungen an einen Nachweis. Die grobe Fahrlässigkeit müsse positiv festgestellt werden, die Regeln des Anscheinsbeweises gelten nicht. In dem konkreten Fall ließ sich nicht feststellen, ob der Autofahrer Übermüdungsanzeichen ignoriert oder sich bewusst über diese hinweggesetzt hat. Er muss sich demnach nur wegen einfacher Fahrlässigkeit verantworten (Az.: 14 U 8/20). (SP-X)

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