Geräte wie ein iPod, mit denen man nicht telefonieren kann, fallen im Sinne der Straßenverkehrsordnung nicht unter den Begriff des Mobiltelefons. Deswegen droht Autofahrern mit ihnen auch kein Bußgeld.
Vor dem Amtsgericht Waldbröl leitete ein Mann rechtliche Schritte ein, dem vorgeworfen wurde, während der Autofahrt sein Handy benutzt zu haben. Später stellte sich jedoch heraus, dass es sich bei dem Gerät nicht um ein Telefon, sondern um einen iPod, also einen MP3-Player, handelte. Der Fahrer gab an, diesen hinterm Steuer in der Hand gehalten, aber nicht damit telefoniert zu haben. Was auch nicht möglich sei. Er wolle deshalb gegen die auferlegte Strafe vorgehen.
Das Amtsgericht Waldbröl gab ihm Recht (Az. 44 OWI-225). Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, hat er damit nicht gegen das Handyverbot verstoßen. Auch wenn die gleiche Bedienung eines Smartphones strafbar gewesen wäre und er durch den iPod womöglich nicht weniger abgelenkt war, handelte es sich bei dem MP3-Player schlicht nicht um ein Mobiltelefon im Sinne des Gesetzes. (sp-x)