-- Anzeige --

Kilometerleasing: Bemessung des Minderwertausgleichs

31.12.2014 06:00 Uhr

-- Anzeige --

_ Dem Anspruch des Leasinggebers auf Minderwertausgleich bei einem Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung kann der Leasingnehmer schadenrechtliche Einwände nicht entgegenhalten. Es kommt nicht darauf an, ob der Leasinggeber durch die Rückgabe des Fahrzeugs in schlechterem als dem vereinbarten vertragsgemäßen Zustand keinen Schaden erleidet oder sogar bessergestellt wird, weil er das Fahrzeug in jedem Fall zum vorab kalkulierten Restwert weiterveräußern könne und er zusätzlich gegen den Leasingnehmer noch einen Minderwertausgleichsanspruch habe.

Auch scheitert die Wirksamkeit einer Klausel in einem vom Leasinggeber vorformulierten Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung, die den Leasingnehmer zum Minderwertausgleich verpflichtet, wenn er das Fahrzeug nicht in einem dem Alter entsprechendem Erhaltungszustand zurückgibt, nicht daran, dass die Klausel dem Leasingnehmer kein Nacherfüllungsrecht einräumt.

BGH, Az. VIII ZR 334/12; DAR 2013, 704

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Autoflotte ist die monatlich erscheinende Fachzeitschrift für den Flottenmarkt im deutschsprachigen Raum. Zielgruppe in diesem wachsenden Markt sind die Fuhrpark-Entscheider in Unternehmen, Behörden und anderen Organisationen mit mehr als zehn PKW/Kombi und/oder Transportern. Vorstände, Geschäftsführer, Führungskräfte und weitere Entscheider greifen auf Autoflotte zurück, um Kostensenkungspotenziale auszumachen, intelligente Problemlösungen kennen zu lernen und sich über technische und nichttechnische Innovationen zu informieren.