_ Dem Anspruch des Leasinggebers auf Minderwertausgleich bei einem Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung kann der Leasingnehmer schadenrechtliche Einwände nicht entgegenhalten. Es kommt nicht darauf an, ob der Leasinggeber durch die Rückgabe des Fahrzeugs in schlechterem als dem vereinbarten vertragsgemäßen Zustand keinen Schaden erleidet oder sogar bessergestellt wird, weil er das Fahrzeug in jedem Fall zum vorab kalkulierten Restwert weiterveräußern könne und er zusätzlich gegen den Leasingnehmer noch einen Minderwertausgleichsanspruch habe.
Auch scheitert die Wirksamkeit einer Klausel in einem vom Leasinggeber vorformulierten Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung, die den Leasingnehmer zum Minderwertausgleich verpflichtet, wenn er das Fahrzeug nicht in einem dem Alter entsprechendem Erhaltungszustand zurückgibt, nicht daran, dass die Klausel dem Leasingnehmer kein Nacherfüllungsrecht einräumt.
BGH, Az. VIII ZR 334/12; DAR 2013, 704
- Ausgabe 01/2015 Seite 53 (450.4 KB, PDF)