Der Halter eines falsch geparkten Autos haftet, wenn sein Fahrzeug bei Dunkelheit von einem anderen gerammt wird. Zumindest 25 Prozent des Schadens trägt er in solch einem Fall selbst, wie das Oberlandesgericht Frankfurt nun entschieden hat.
Der Autofahrer hatte seinen Wagen unmittelbar hinter einer Verkehrsinsel im Halteverbot geparkt. Bei Dunkelheit übersah ein anderer Autofahrer das Hindernis und fuhr ungebremst auf. Der Falschparker verlangte eine volle Haftung des Unfallverursachers.
Das Gericht sah die Schuld laut der Deutschen Anwaltshotline bei beiden Parteien. Zwar sei der Anteil des Fahrenden höher, doch wäre der Zusammenstoß vermieden worden, wenn der Kläger sein Fahrzeug korrekt geparkt hätte. Nicht nur die Dunkelheit, sondern auch die Art und Weise, in der das parkende Fahrzeug am Straßenrand stand, spielten hier eine Rolle. (Az.: 16 U 212/17) (Holger Holzer/SP-X)