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Neuwagenkauf: Erwartung des Käufers zu Abgaswerten

01.05.2017 06:00 Uhr

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_ Der Pkw eignet sich für die gewöhnliche Verwendung und weist die Beschaffenheit auf, die bei Sachen gleicher Art üblich ist und die der Käufer erwarten darf. Maßstab ist der Erwartungshorizont eines Durchschnittskäufers. Dieser kann jedoch bei einem Neufahrzeug davon ausgehen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen und im technischen Datenblatt aufgenommenen Abgaswerte nicht nur deshalb eingehalten und entsprechend attestiert werden, weil eine Software installiert worden ist, die auf dem Prüfstand den Stickoxid-Ausstoß reduziert.

Der Käufer darf üblicherweise erwarten, dass er ein Fahrzeug erwirbt, dessen Betriebserlaubnis nicht - sei es aufgrund feststehender Rechtswidrigkeit seiner Einrichtungen oder sei es aufgrund behördlicherseits angenommener Rechtswidrigkeit - gefährdet ist oder nur mit Auflagen aufrechterhalten wird.

LG Osnabrück, Entscheidung vom 6.2.2017, Az. 12 O 1960/16

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