Einmal bekifft am Steuer - das rechtfertigt nicht ohne Weiteres den Entzug der Fahrerlaubnis. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat den Führerscheinentzug des Landratsamts Starnberg für einen jungen Autofahrer aufgehoben. In dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hieß es, das Landratsamt hätte zuerst über eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) für den Autofahrer entscheiden müssen.
Entscheidend sei, ob aus der einmaligen Drogenfahrt geschlossen werden könne, dass der Mann auch in Zukunft vor dem Fahren Joints rauchen werde, also Cannabiskonsum und Autofahren nicht trenne. Für eine solche Beurteilung sei aber in der Regel genau wie bei Alkoholfahrten ein medizinisch-psychologisches Gutachten nötig.
Der Kläger, damals knapp 20 Jahre alt, hatte sich im April 2014 nach dem Konsum von Cannabis ins Auto gesetzt und war erwischt worden. Er wurde zu einem Fahrverbot von einem Monat und einer Geldbuße von 500 Euro verdonnert. Das Landratsamt entzog ihm zudem die Fahrerlaubnis. Der Mann sei grundsätzlich ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen.
Dagegen klagte der Mann. Das Verwaltungsgericht München wies in erster Instanz die Klage ab. Da der Verwaltungsgerichthof nun «wegen grundsätzlicher Bedeutung» eine Revision zuließ, könnte der Fall noch bis zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gehen. (dpa)