_ Die Betriebsgefahr eines langsam auf den Einmündungsbereich zurollenden Fahrzeugs tritt hinter dem erheblichen Verschulden eines Radfahrers zurück, der trotz versperrter Sicht von einem Fußgängerweg aus die Straßeneinmündung überquert. Der Radfahrer hat damit die Kollision mit dem Wagen verursacht.
AG Wiesbaden, Entscheidung vom 1.10. 2015, Az. 91 C 1333/15, Die Verkehrsanwältin (DV) 2016, 24
- Ausgabe 05/2016 Seite 60 (295.5 KB, PDF)