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Das kann teuer werden: Blitzern bloß nicht den Stinkefinger zeigen

21.01.2022 13:14 Uhr
Das kann teuer werden: Blitzern bloß nicht den Stinkefinger zeigen
© Foto: ARAG

Die obszöne Geste kann als Beleidigung gewertet werden - dann übersteigt die Geldstrafe schnell das Bußgeld für das Tempovergehen.

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Auch wenn sich ein ausgetreckter Mittelfinger nicht konkret gegen eine bestimmte Person richtet, kann dies dennoch als Beleidigung angezeigt und mit empfindlichen Geldstrafen geahndet werden.

Zu schnell gefahren und Stinkefinger gezeigt

Richtig teuer wurde es zum Beispiel im Jahr 2020 für den Fahrer eines BMW X5, der auf einer Bundestraße zwischen den Orten Mainleus und Kulmbach mit 81 km/h und somit 11 km/h zu schnell geblitzt wurde. Bei der Auswertung des Fotos fiel den Messbeamten der Verkehrspolizei Bayreuth der erhobene Mittelfinger des Fahrers auf, was diese als Beleidigung bewerteten und entsprechend anzeigten.

Das Amtsgericht in Kulmbach verhängte daraufhin eine satte Strafe. Neben dem Bußgeld von 20 Euro für das Tempovergehen musste der 26 Jahre alte X5-Fahrer außerdem für die Beleidigung eines Verkehrspolizisten eine Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro zahlen. Darüber hinaus verhängten die Richter ein einmonatiges Fahrverbot.

Auch in einem Fall aus dem Jahr 2000 musste ein Autofahrer eine saftige Geldstrafe für seinen eigentlich gegen eine Verkehrskamera gerichteten Mittelfinger zahlen. Das Oberste Landesgericht Bayern wertete dies als Beleidigung einer mit dem Vorgang befassten Amtsperson und verurteilte den Fahrer zu 40 Tagessätzen. (Bay ObLG, Az.: 5 St RR30/00)

Strafe wegen Beleidigung kann verhängt werden

In der Straßenverkehrsordnung sind Strafen für beleidigende Gesten gegenüber Blitzanlagen eigentlich nicht vorgesehen. Eine Strafe wegen Beleidigung kann jedoch verhängt werden, wenn diese direkt einer Person zugeordnet wird, was in den genannten Fällen geschehen ist. Wenn keine Anzeige wegen Beleidigung gestellt wird, könnte alternativ ein höheres Bußgeld drohen, weil man dem Temposünder Vorsatz unterstellen kann, wenn dieser mit erhobenem Zeigefinger und somit absichtsvoll zu schnell einen Blitzer passiert.

Generell sollte man ohnehin darauf verzichten, im Straßenverkehr einen Mittelfinger zu zeigen. Laut § 185 Strafgesetzbuch (StGB) wird dies als Beleidung gewertet, die mit besagter Geldstrafe oder alternativ sogar bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden kann. (SP-X)

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