-- Anzeige --

BGH: Zweimal zu schnell – nur ein Fahrverbot

25.02.2016 12:20 Uhr
Ein Raser, der zweimal viel zu schnell unterwegs war, darf vom Gericht nur ein Fahrverbot aufgebrummt bekommen.

Der BGH versteht den Entzug des Führerscheins "als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme". Deshalb sei es sinnvoll, sich alle Überschreitungen zusammen anzuschauen.

-- Anzeige --

Ein Raser, der zweimal viel zu schnell unterwegs war, darf vom Gericht nur ein Fahrverbot aufgebrummt bekommen. Das stellt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss klar. Der Mann war auf der Autobahn bei erlaubten 100 km/h binnen zwei Monaten einmal mit mehr als 160 und einmal mit mindestens 150 km/h geblitzt worden. Das Amtsgericht Bielefeld hatte ihn dafür in einem Aufwasch zu zwei Geldstrafen verurteilt und jeweils einen Monat Fahrverbot verhängt.

Nach Ansicht der Karlsruher Richter war das vom Gesetzgeber aber so nicht gedacht. Sonst wäre das ausdrücklich so geregelt. Das Fahrverbot solle "als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme" wirken. Deshalb sei es sinnvoll, sich alle Überschreitungen zusammen anzuschauen und nur ein Fahrverbot zu verhängen (Az. StR 227/15). (dpa)

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#BGH

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Autoflotte ist die monatlich erscheinende Fachzeitschrift für den Flottenmarkt im deutschsprachigen Raum. Zielgruppe in diesem wachsenden Markt sind die Fuhrpark-Entscheider in Unternehmen, Behörden und anderen Organisationen mit mehr als zehn PKW/Kombi und/oder Transportern. Vorstände, Geschäftsführer, Führungskräfte und weitere Entscheider greifen auf Autoflotte zurück, um Kostensenkungspotenziale auszumachen, intelligente Problemlösungen kennen zu lernen und sich über technische und nichttechnische Innovationen zu informieren.