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BGH: Zweimal zu schnell – nur ein Fahrverbot

25.02.2016 12:20 Uhr
Ein Raser, der zweimal viel zu schnell unterwegs war, darf vom Gericht nur ein Fahrverbot aufgebrummt bekommen.

Der BGH versteht den Entzug des Führerscheins "als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme". Deshalb sei es sinnvoll, sich alle Überschreitungen zusammen anzuschauen.

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Ein Raser, der zweimal viel zu schnell unterwegs war, darf vom Gericht nur ein Fahrverbot aufgebrummt bekommen. Das stellt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss klar. Der Mann war auf der Autobahn bei erlaubten 100 km/h binnen zwei Monaten einmal mit mehr als 160 und einmal mit mindestens 150 km/h geblitzt worden. Das Amtsgericht Bielefeld hatte ihn dafür in einem Aufwasch zu zwei Geldstrafen verurteilt und jeweils einen Monat Fahrverbot verhängt.

Nach Ansicht der Karlsruher Richter war das vom Gesetzgeber aber so nicht gedacht. Sonst wäre das ausdrücklich so geregelt. Das Fahrverbot solle "als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme" wirken. Deshalb sei es sinnvoll, sich alle Überschreitungen zusammen anzuschauen und nur ein Fahrverbot zu verhängen (Az. StR 227/15). (dpa)

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