_ Das Auffahrverschulden eines Fahrers wiegt so stark, dass die Betriebsgefahr des stehenden Fahrzeugs vollständig hinter das Verschulden des Auffahrenden zurücktritt.
AG Oberndorf am Neckar, Entscheidung vom 24.9.2015, Az. 2 C 153/15
- Ausgabe 05/2016 Seite 60 (295.5 KB, PDF)