Durch den Karlsruher Beschluss zur Verkehrsüberwachung sind nach Einschätzung des ADAC videogestützte Kontrollen vorerst bundesweit verboten. Alle Bundesländer hätten den Einsatz von Videokameras im Straßenverkehr lediglich durch verwaltungsinterne Erlasse geregelt, gesetzliche Grundlagen seien nicht vorhanden, teilte der Autoclub am Freitag (21. Juni) mit. Dies habe eine Umfrage des ADAC ergeben. Genau dies hatte das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag (20. Juni) beanstandet: Eine verdachtslose Videokontrolle sämtlicher vorbeifahrenden Autofahrer ohne gesetzliche Grundlage verletze das Recht des Autofahrers auf "informationelle Selbstbestimmung" (Datenschutz). Das Karlsruhe Gericht hob damit einen Bußgeldbescheid des Amtsgerichts Güstrow auf, weil die Videomessung im Mecklenburg- Vorpommern lediglich durch einen verwaltungsinternen Erlass des Wirtschaftsministeriums, nicht aber durch ein förmliches Gesetz erlaubt war. Laufende Bußgeldverfahren müssen eingestellt werden Laut ADAC müssen damit alle laufenden Bußgeldverfahren eingestellt werden, bei denen diese Videotechnik zum Einsatz kam. Rechtskräftig abgeschlossene Verfahren könnten dagegen nicht wieder aufgerollt werden, dort bleibe es beim Bußgeld. Betroffen sind nach Angaben eines Sprechers vorwiegend Abstandsmessungen mit Videokameras, die an Brücken befestigt sind und jeden Verkehrsteilnehmer filmen. Auf die Fotos aus den herkömmlichen 'Starenkästen', die lediglich die zu schnell fahrenden Autos blitzen, habe die Karlsruher Entscheidung keinen Einfluss. "Wer ein Bußgeldverfahren laufen hat, sollte die Einstellung beantragen", sagte ADAC-Jurist Markus Schäpe. Die Polizei sollte diese Videotechnik von sich aus vorerst nicht mehr zum Einsatz bringen. Der Autoclub forderte die Bundesländer auf, schnellstmöglich die von Karlsruhe angemahnten gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. "Der Datenschutz darf nicht zulasten der Sicherheit auf unseren Straßen gehen", heißt es in einer Mitteilung.