Autofahrer, die sich bei ihrer Kfz-Versicherung für die Option Werkstattbindung entscheiden, erhalten nach Berechnung des Vergleichsportals Check24 durchschnittlich bis zu neun Prozent Rabatt von ihrer Assekuranz. Im Einzelfall ist sogar ein Nachlass von bis zu 33 Prozent möglich. Bei der Werkstattbindung verpflichtet sich der Versicherungsnehmer, Kaskoschäden in einer Vertragswerkstatt des Versicherungsunternehmens reparieren zu lassen. Verstößt der Versicherungsnehmer aber dagegen, muss er einen Teil der Kosten selbst tragen. Die Versicherung kann zudem den gewährten Rabatt für die Werkstattbindung zurückfordern.
Ist das Auto geleast oder über einen Kredit finanziert, sollten Autofahrer nach Einschätzung von Check24 einen genauen Blick in die Vertragsunterlagen werfen. Oftmals schreiben Leasing- oder Kreditverträge vor, dass Reparaturen nur in Werkstätten des Herstellers durchgeführt werden dürfen. Die Entscheidung für eine Werkstattbindung ist damit nicht sinnvoll. (SP-X)