Von Rocco Swantusch
Die Abgasmanipulationen beim Branchenführer Volkswagen haben auch für Flotten- und Gewerbekunden empfindliche Folgen. Allein in Deutschland müssen 2,4 Millionen Dieselmodelle zur Nachbesserung in die Werkstatt. Autoflotte hat in der Wolfsburg Konzernzentrale nach dem aktuellen Stand der Aufarbeitung nachgefragt. Die Antworten lassen noch viel Interpretationsspielraum offen.
Autoflotte: Wie viele Fahrzeuge in gewerblichen Flotten sind betroffen?
VW: Aktuell läuft die Analyse, wie viele Fahrzeuge bei unseren gewerblichen Kunden betroffen sind. Jedoch befinden sich nicht mehr alle Fahrzeuge im aktuellen Bestand unserer gewerblichen Kunden und wir bitten um Verständnis, dass dieser Prozess die entsprechende Zeit benötigt, bevor wir eine konkrete Aussage tätigen können.
Wie kann der Flottenbetreiber herausfinden, ob eines seiner Fahrzeuge betroffen ist? Welche Modelle/Motoren sind in Deutschland betroffen?
Grundsätzlich informieren wir die Öffentlichkeit stets über den aktuellen Stand. Gleichzeitig sichern wir zu, umgehend zu informieren, sobald uns neue konkrete Informationen vorliegen. Darüber hinaus können alle Kunden auf der Internetseite www.volkswagen.de/info selbstständig und bequem prüfen, ob ein Fahrzeug betroffen ist. Selbstverständlich unterstützen wir unsere Großkunden darüber hinaus unkompliziert und auf Wunsch dabei, ihren Fuhrpark im Hinblick auf die Bestandsfahrzeuge der Marke Volkswagen Pkw zu prüfen.
Frage: Wie werde ich als Flottenbetreiber über eine mögliche Rückrufaktion informiert? Werde ich vom KBA angeschrieben und/oder von meinem Großkundenbetreuer?
Alle Kunden werden von Volkswagen informiert. Dies erfolgt im Bedarfsfall über verschiedene Kanäle und kann ggf. auch Informationen, die direkt von Seiten des KBA ausgehen, umfassen. Uns geht es an erster Stelle darum, unsere Großkunden zuverlässig und schnellstmöglich zu informieren – dabei geht für uns Verlässlichkeit vor Tempo.
Werden Flottenkunden für die Zeit der Nachbesserungen ein Werkstatt-Ersatzfahrzeug kostenfrei erhalten?
Die technischen Maßnahmen werden derzeit mit Hochdruck erarbeitet. In der überwiegenden Anzahl der Fahrzeuge wird voraussichtlich ein Software-Update ausreichend sein.
Wie werden entstandene Schäden (u.a. möglicher Imageverlust der Marke, der auch auf den Fuhrparkbetreiber abstrahlt) und mögliche künftige Schäden (u.a. Restwerte) reguliert?
Derzeit sind uns keine Auswirkungen auf den Fahrzeugrestwert bekannt, wir gehen auch davon aus, dass dies keinen Einfluss haben wird.
Gerade im Hinblick auf CO2-Grenzen in der Car Policy ist es interessant zu wissen, ob es ausgeschlossen ist, dass es durch die Nachbesserung einen Mehrverbrauch bei den Dieselfahrzeugen geben wird?
Die technische Maßnahme wird derzeit unter Hochdruck erarbeitet. Unser Ziel ist es, diesbezüglich keine Fahrverhaltensänderungen hervorzurufen.