_ Bringt der Besteller eines Reparaturauftrages deutlich zum Ausdruck, dass Voraussetzung für den Abschluss des Reparaturauftrages möglichst verlässliche Informationen über die zur Schadenbehebung notwendigen Kosten sind, muss ihm die Werkstatt die für die Entscheidung maßgeblichen Umstände mitteilen.
BGH, Entscheidung vom 14.9.2017, Az. VII ZR 307/16, DAR 2018, 20
- Ausgabe 03/2018 Seite 68 (222.9 KB, PDF)