Mit 14 Punkten in Flensburg ist der Führerschein weg, wenn ein Autofahrer nicht an einer angeordneten Nachschulung teilnimmt. Dabei gilt für die Berechnung des Punktestandes in der Verkehrssünderkartei der Tag, an dem die Schulung angeordnet wurde. Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt hervor (Az.: 3 L 526/10.NW vom 7. Juni 2010). Das Gericht wies den Widerspruch eines Autofahrers gegen einen früheren Beschluss zurück. Der Fahrer war am 26. November 2009 auf 14 Punkte in der Verkehrssünderdatei gekommen. Deswegen hatte die Führerscheinbehörde im Dezember angeordnet, dass er an einem Aufbauseminar teilnehmen muss. Nachdem der Betroffene innerhalb der ihm gesetzten Frist bis zum 12. April 2010 keine Nachschulung gemacht hatte, zog sie den Führerschein ein. Der Autofahrer hatte geltend gemacht, am 17. März 2010 habe er wegen einer Verjährung nur noch 13 Punkte gehabt. Daher müsse er nicht zur Nachschulung. Die Richter entschieden aber, maßgeblich sei der Tag, an dem die Teilnahme an dem Seminar angeordnet wurde, und nicht der Zeitpunkt des Führerschein-Entzugs. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. (dpa)