Wer am Steuer mit dem Telefon der Hausfestnetzanlage telefoniert, verstößt nicht gegen die Straßenverkehrsordnung. Das entschied am 22. Oktober 2009 das Oberlandesgericht in Köln (Aktenzeichen 82 Ss-OWi 93/09). Demnach droht dem Telefonierenden auch kein Bußgeld. Bei dem vom ADAC vorgestellten Fall, nahm ein Porschefahrer sein häusliches Schnurlostelefon im Auto in die Hand und hielt es ans Ohr. Dafür musste er 40 Euro Strafe zahlen. Nachdem in erster Instanz die Entscheidung bestätigt wurde, urteilte das Oberlandesgericht Köln nun, dass das Handgerät der Festnetzanlage kein Telefon im Sinne der Straßenverkehrsordnung ist. Der Autoclub rät dennoch davon ab, das Handgerät des Festnetzes im Auto zu verwenden. Wie auch beim Handy, lenke das Benutzen des Schnurlostelefons den Fahrer vom Verkehrsgeschehen erheblich ab. Außerdem funktioniere das Gerät ohnehin nur in der Nähe des Hauses. (ag)