Der Bundesverband Betriebliche Mobilität verlangt eine sofortige Überarbeitung des Referentenentwurfs, der weitere Bestimmungen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen bei Kraftstoffen festlegt. Der Verband für Mobilität ist besorgt, dass die aktuellen Vorschläge die Elektrifizierung von Fuhrparks und damit die gesamte Mobilitätswende gefährden.
Aktuell wurde der Kabinettsentwurf "Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen" ohne Diskussion genehmigt. "Wir sind sehr überrascht, dass Verbände, die sich intensiv mit solchen Themen beschäftigen und sich für nachhaltige betriebliche Mobilität einsetzen, nicht angehört wurden", sagte der Vorsitzende des BBM, Marc-Oliver Prinzing.
- THG-Quote: Was Unternehmen bei Firmenwagen beachten müssen
- Verkehrssicherheit: "Runter vom Gas" - BBM ist neuer Partner
Sowohl der Mobilitätsverband als auch der Bundesverband eMobilität e. V. (BEM) konnten sich erst kurzfristig mit dem geänderten Dokument befassen. Der BBM sieht positive Aspekte in der neuen Verordnung, wie zum Beispiel die Klärung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) für öffentliche Ladestationen, die der Bundesnetzagentur gemeldet wurden und keiner Veröffentlichung widersprochen haben. Allerdings betrachtet der Mobilitätsverband einige Aspekte kritisch und fordert eine sofortige Korrektur.
Mobilität: Fünf Ideen für die Wende
BildergalerieTHG-Quote: Gefährdung der Mobilitätswende
Die Verordnungsänderung sieht zum Beispiel vor, dass die Frist für die Einreichung der THG-Quoten auf den 15. November des jeweiligen Verpflichtungsjahres verschoben werden soll. Zuvor lag die Frist am 28. Februar des Folgejahres. Diese Änderung würde bedeuten, dass Fahrzeuge, die zwischen dem 15. November und dem 31. Dezember des Verpflichtungsjahres zugelassen werden, nicht erfasst werden können. Außerdem kann in diesem Fall keine THG-Prämie beantragt werden, da das Verpflichtungsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt.
"Wenn diese Änderungen in dieser Form verabschiedet werden, bedeutet das, dass laut Zulassungsstatistik im letzten Jahr etwa 160.000 Elektrofahrzeuge benachteiligt worden wären. Das entspricht etwa 30 Prozent der Neuzulassungen - ein erheblicher Rückschritt in der Mobilitätswende", so Axel Schäfer, Geschäftsführer des BBM.
Der Mobilitätsverband erklärt weiterhin, dass Unternehmen keinen Einfluss auf das Zulassungsdatum haben - insbesondere aufgrund der anhaltenden Lieferprobleme. Dadurch würden viele Fahrzeuge von der THG-Quote ausgeschlossen. Der Verband fordert daher, dass das Einreichungszeitfenster tendenziell verlängert wird und schlägt den 30. Juni des Folgejahres als Verpflichtungsjahr vor.
"Gerade jetzt muss die Politik Anreize für Unternehmen schaffen, um die Elektrifizierung weiter voranzutreiben. Schließlich entfallen ab September die Förderungen für Unternehmen, und schon aus wirtschaftlichen Gründen wird der Hochlauf der Elektromobilität gebremst. Wenn nun auch der Handel mit THG-Quoten erschwert wird, ist das ein zusätzliches Hindernis. Die Politik muss aufhören, die Signalwirkung von Unternehmen zu verkennen und endlich im Interesse aller handeln", sagt Schäfer.
THG-Quote: BBM fordert Einbeziehung in die Kommunikation
Der Verband appelliert außerdem an die Politik und möchte künftig in die Kommunikation einbezogen werden. Die erneut geänderte Fassung des Entwurfs wurde erst am Vortag der Kabinettssitzung zugänglich gemacht. "Er ist nur indirekt zu uns gelangt. Als derzeit größter Verband mit bundesweiter Reichweite, der sich auf nachhaltige betriebliche Mobilität konzentriert, hätten wir erwartet, dass wir im Rahmen des Anhörungsverfahrens der Länder und Verbände einbezogen werden. Wir wünschen uns, in die Kommunikation bei Themen einbezogen zu werden, die für Unternehmen mit Firmenfuhrparks von großer Bedeutung sind", betont Schäfer.