Ein am rechten Rand der Autobahn aufgestelltes Tempolimitschild gilt für alle Fahrbahnen. Auch, wenn es direkt neben einem Ein- oder Ausfädelungsstreifen steht, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf nun klarstellt.
In dem verhandelten Fall war ein Autofahrer mit stark überhöhter Geschwindigkeit auf einer Autobahn geblitzt worden. Gegen Geldbuße und Fahrverbot erhob er Einspruch. Zwar habe er das rechts aufgestellte Tempo-80-Schild gesehen, jedoch angenommen, dass es sich nur auf den rechtseitig verlaufenden kombinierten Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen beziehe. Und nicht auf die beiden Hauptfahrbahnen. Das korrespondierende Schild am linken Fahrbahnrand sei von einem anderen Fahrzeug verdeckt gewesen.
Die Richter folgten der Argumentation nicht, wie "RA Online" berichtet. Ein am rechten Rand aufgestelltes Schild regelt die Geschwindigkeit auf allen Fahrbahnen – im Sinne einer quer zur Fahrbahn verlaufenden Linie. Spezielle Gebote für einzelne Streifen sind hingegen in der Regel über diesen angebracht. Nach der von dem Autofahrer vorgebrachten Auffassung hätte ein Tempolimit zwischen Hauptfahrbahn und Einfädelungsstreifen stehen müssen. Dort wäre es aber eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer.