Am Verwaltungsgericht Hannover hat die Prüfung der Rechtmäßigkeit des bundesweit ersten Streckenradars zur Tempokontrolle begonnen. Noch für Dienstag wurde eine Entscheidung erwartet, ob es einen unzulässigen Grundrechtseingriff darstellt, dass die Radaranlage die Kennzeichen aller vorbeifahrenden Autos erfasst. Der Kläger sieht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt und stützt sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Demzufolge ist das Erfassen aller Kennzeichen durch die Polizei zu Kontrollzwecken teils verfassungswidrig. Wegen der Möglichkeit der Beschwerde und Berufung kann der Streit um das Radar noch in die nächste Instanz gehen.
Die auch als Section Control bezeichnete Radaranlage erfasst die Geschwindigkeit nicht an einer Stelle, sondern ermittelt das Durchschnittstempo auf einem längeren, zumeist unfallträchtigen Abschnitt, an dem Autofahrer vom Gas gehen sollen. Seit dem Start des Probebetriebs auf der B6 in Laatzen bei Hannover vor zwei Monaten wurden 141 Raser ertappt. Erlaubt ist Tempo 100, der Schnellste rauschte mit Tempo 189 durch den Kontrollabschnitt. (dpa)