Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hat die Berufung eines VW-Kunden als unbegründet abgewiesen. Der Kläger war zuvor mit seiner Forderung auf Rückzahlung des Kaufpreises von rund 41.000 Euro oder zumindest Schadenersatz für sein 2010 gekauftes Auto beim Landgericht Braunschweig gescheitert.
Die Abweisung der Berufung (Az.: 7 U 134/17) ist das erste Urteil des OLG Braunschweig im Zuge des Abgas-Skandals. Nach Angaben eines VW-Sprechers gibt es damit mittlerweile 22 Urteile von Oberlandesgerichten, die zugunsten von Volkswagen oder den Händlern entschieden wurden. Zudem gebe es zahlreiche andere Entscheidungen auf OLG-Ebene, von denen die Mehrheit zugunsten von Volkswagen oder den Händlern ergangen sind.
Der Autobauer rechnet dennoch damit, dass dies das erste Diesel-Verfahren gegen Volkswagen sein wird, welches vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wird. Direkt nach dem Urteil kündigte die Verbraucherplattform MyRight an, in Revision zu gehen. (dpa)