_ Der Verbotstatbestand des § 23 Abs. 1 b Satz 1 StVO ist auch erfüllt, wenn der Führer eines Fahrzeugs während der Fahrt ein Mobiltelefon betriebsbereit mitführt, auf dem eine Blitzer-App während der Fahrt aufgerufen ist. Wenn der Fahrer eine solche App während der Fahrt aufgerufen hat, ist auch sein Smartphone dazu bestimmt, Geschwindigkeitsmessungen anzuzeigen.
OLG Celle, Entscheidung vom 03.11.2015, Az. 2 Ss OWi 313/15, DAR 2015, 705
- Ausgabe 01/2016 Seite 51 (125.9 KB, PDF)