Schon BEZahlt?
Alle für eines | Die Regelung des neuen Rundfunkbeitrags tritt im kommenden Jahr in Kraft. Zahlen müssen dann alle. Fuhrparkbetreiber müssen sich auf neue Berechnungsgrundlagen und neue Tarife einstellen.
— Um den Beruf des „GEZ-Fahnders“ ranken sich seit eh und je Gerüchte, Erzählungen von unangemeldeten Besuchen und ausgiebigen Diskussionen: Wo beginnen die Befugnisse der Gebührenbeauftragten bei den Kontrollen – und wo enden sie? Fast jeder kann eine GEZ-Anekdote beisteuern. All diese Geschichten sind ab dem 1. Januar 2013 Geschichte. Denn mit diesem Stichtag tritt der neue Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in Kraft, der aus der bisherigen geräteabhängigen Gebühr einen geräteunabhängigen Beitrag für den Rundfunk macht.
Pflichtbeitrag | „Schon BEZahlt?“ statt wie bisher „Schon GEZahlt?“ müsste dann gefragt werden. Wobei ab 2013 jeder Haushalt, jedes Unternehmen und jede Institution sowie Einrichtung zur Kasse gebeten wird – ganz gleich, ob dort jeweils Radio- und Fernsehgeräte vorhanden sind oder nicht. Die einen fahren mit der neuen Regelung günstiger, andere zahlen mehr als bislang. Sonderregelungen gibt es bei der Vermietung von Hotel- und Gästezimmern, für Einrichtungen des Gemeinwohls sowie für Selbstständige mit Büro in der Wohnung, für die bereits der Rundfunkbeitrag entrichtet wird.
Warum war der Wechsel des Bezahlsystems eigentlich nötig geworden? Es soll eine „zeitgemäße Grundlage“ sein, erklären die Rundfunkanstalten. Für den Konsum des TV-Programms bedarf es heutzutage längst nicht mehr ausschließlich eines Fernsehgeräts. Auch Radio hört man problemlos mit dem Smartphone oder Tablet-PC. Folglich wird künftig nicht mehr zwischen Radio, Fernseher und Computer unterschieden.
Rechenspiele | Unternehmen müssen genau nachrechnen, um zu erfahren, wie hoch der eigene Rundfunkbeitrag künftig ausfallen wird. Konkret berechnet sich für sie der Gesamtbeitrag ab dem kommenden Jahr als Summe zweier Beträge: Zum einen wird eine Summe pro Betriebsstätte im Sinne einer ortsfesten Raumeinheit, die zu nicht ausschließlich privaten Zwecken bestimmt ist, berechnet – je nach Anzahl der Beschäftigten (siehe Infokasten „Grundbeitrag“). Zum anderen fällt je Fahrzeug im Fuhrpark ein Drittel des Beitrags (5,99 Euro) an. Bislang berechneten die Rundfunkanstalten nur 5,76 Euro pro Fahrzeug mit Radio. Die Rechnung ist damit aber noch nicht abgeschlossen: Pro Betriebsstätte wird die Gebühr für ein Fahrzeug erlassen (siehe „Rechenbeispiel“). Die drei entscheidenden, neuen Kriterien sind also: Anzahl der Betriebsstätten, Anzahl der Mitarbeiter, Anzahl der Fahrzeuge.
Für ein Gros der Unternehmen, so rechnen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vor, bleiben die Kosten überschaubar. Demnach zahlen Kleinstunternehmen mit bis zu acht Beschäftigten 5,99 Euro pro Monat (zuzüglich des Beitrags pro Fahrzeug), mit maximal 19 Beschäftigten erhöht sich der Monatsgrundbetrag künftig auf 17,98 Euro. 90 Prozent der Betriebsstätten fallen laut SWR unter diese beiden Kategorien.
„Beschäftigte“ sind alle sozialversicherungspflichtigen Voll-/Teilzeitbeschäftigten und Bediensteten in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Nicht gezählt werden Inhaber, Auszubildende, Minijobber, Studierende dualer Studiengänge, Studien-/Rechtsreferendare, Personen, die ein freiwilliges soziales/ökologisches Jahr/den Bundesfreiwilligendienst absolvieren, Medizinstudenten im praktischen Jahr, Mitarbeiter in Elternzeit/Sonderurlaub, Personen, die nur im Ausland sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, ehrenamtlich tätige Personen.
Zugelassen heißt beitragspflichtig | Im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags gelten alle zugelassenen Pkw und Lkw sowie Omnibusse (hier gelten teilweise Ausnahmen) als beitragspflichtig (EG-Fahrzeugklasse M, N, Symbol G, M 1-3), sprich reguläre Zulassungen, Saison- und Oldtimerkennzeichen. Nicht beitragspflichtig sind folglich zulassungsfreie Kfz und solche, denen nur die zeitweilige Teilnahme am Straßenverkehr gestattet ist (rotes Kennzeichen etc.).
Naturgemäß schwankt die Zahl der Fahrzeuge im Fuhrpark – auch den genauen Bestand vorauszusagen, der am 1. Januar 2013 Fakt sein wird, fällt dem einen oder anderen Fuhrparkleiter sicher schwer. Zwar müssen grundsätzlich alle Änderungen umgehend mitgeteilt werden, doch ist es laut der Informationsplattform des SWR geplant, die bisher bereits gelebte Vorgehensweise fortzuführen, mit einzelnen Betrieben „Großkundenvereinbarungen“ zu schließen, die unter bestimmten Voraussetzungen Änderungen im Fahrzeugbestand nur einmal jährlich melden müssen. Zudem muss nicht wild orakelt oder geschätzt werden, wie viele Fahrzeuge zum Stichtag 1. Januar 2013 zum Fuhrpark zählen, vielmehr sollen Unternehmen in den Antwortbögen die zum Abfragezeitpunkt bestehende Fahrzeuganzahl eintragen.
Was ist zu tun? | ARD, ZDF und Deutschlandradio kündigen an, bis September die Unternehmen anzuschreiben. Auf dieses Schreiben sollte innerhalb von vier Wochen mit dem ausgefüllten Antwortbogen reagiert werden, in dem die Parameter Betriebsstätten, Mitarbeiter und Fahrzeuge abgefragt werden. Parallel dazu gibt es schon jetzt das entsprechende Formular zum Download sowie ein Online-Formular unter www.rundfunkbeitrag.de. Laut IHK Bonn/Rhein-Sieg werden bei ausbleibender Reaktion auf die Schreiben Erinnerungsschreiben verschickt (Stand: 18.06.2012). Ebenfalls weist die IHK darauf hin, dass der Jahresdurchschnitt der Beschäftigten bis zum 31. Dezember 2014 mitgeteilt, was rückwirkend zum 1. Januar 2013 berücksichtigt werden könne. Werden auf keinem Weg Angaben gemacht, wird der Beitrag laut den Rundfunkanstalten ab 2013 pauschal berechnet. Achtung, rät die IHK Bonn/Rhein Sieg: Wer sechs Monate oder länger nicht zahlt, begeht eine Ordnungswidrigkeit!
Abwicklung als Full-Service-Leistung? | Viele Fuhrparks haben die Abwicklung der bisherigen GEZ-Gebühr von ihrer Leasinggesellschaft abwickeln lassen. Vereinzelt haben Leasinggeber schon angekündigt, den Service auch ab 1. Januar 2013 weiterhin anzubieten, wie etwa VW Leasing. Wie sich die Anbieter jeweils genau aufstellen, verrät unsere aktuelle Umfrage (siehe Seite 30–32).
All das klingt nach viel Bürokratie. Nicht nur bei den Unternehmen und Leasinggesellschaften, sondern auch aufseiten der Rundfunkanstalten. Vielleicht können dort ja die vielen Gebührenbeauftragten einspringen, die nun nicht mehr vor Ort anklopfen und fragen müssen: „Schon GEZahlt?“
| Susanne Löw
Titelthema: Rundfunkbeitrag
Fakten, Fakten, Fakten Seite 28–29
Leasinggesellschaften Seite 30–32
Fuhrparkleiterstimmen Seite 33
Unter www.rundfunkbeitrag.de erhalten Unternehmen neben detaillierten Informationen zum neuen Rundfunkbeitrag die entsprechenden Formulare und können sich ihren künftigen Beitrag errechnen lassen.
- Ausgabe 9/2012 Seite 28 (225.7 KB, PDF)