Es sollte eigentlich nicht vorkommen, dass ein Flottenfahrzeug seinen Termin für die Hauptuntersuchung (HU) verpasst. Dennoch lohnt nach dem Jahreswechsel der Blick auf die TÜV-Plaketten ihrer Fuhrparkautos. Denn mit dem neuen Jahr hat auch die rosafarbene Plakette ausgedient. Diese verdeutlicht, dass die HU im Jahr 2011 fällig gewesen wäre - darauf weist nun der TÜV Süd hin. Die Fahrzeuginhaber können nicht damit rechnen, durch Hinauszögern des Termins den Prüfturnus zu verlängern. Denn dieser wird auf das Fälligkeitsdatum rückdatiert. Diese Praxis wird erst mit der 47. Novelle der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) beendet, die voraussichtlich im Frühjahr beschlossen wird. Demnach soll sich der Termin für die nächste HU künftig nicht mehr wie bisher am eigentlichen Fälligkeitsdatum orientieren, sondern 24 Monate nach der Durchführung der Fahrzeugüberprüfung. Bußgelder und Punkte in Flensburg drohen Aber das ist Zukunftsmusik. Im Moment droht bei einer Fristüberschreitung von mehr als zwei Monaten ein Bußgeld. "Wer mit abgelaufener HU-Plakette in einen Unfall verwickelt wird, muss damit rechnen, dass er von der Versicherung belangt wird", betont der TÜV-Süd-Experte Philip Puls. Wäre die Plakette im Dezember 2011 abgelaufen, droht dem Fahrer ab März 2012 ein Bußgeld von 25 Euro, erklärt die Prüforganisation. Ist die HU länger als vier Monate fällig, steigt das Bußgeld auf 40 Euro und einen Punkt in Flensburg. Nach acht Monaten sind es 75 Euro Strafe und zwei Punkte in der zentralen Sünderkartei. (rs)