Die derzeit geltende Kontakt-Sperre infolge der Coronavirus-Pandemie bremst den Alltag stark ein. Die Kfz-Hauptuntersuchung (HU) ist von den Beschränkungen bisher aber nicht betroffen. "Die Hauptuntersuchung ist auch in der aktuellen Situation weiterhin geregelt möglich – und nach wie vor Pflicht bei jedem zugelassenen Fahrzeug", teilte die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) mit. Demnach erlauben die geltenden Ausgangsbestimmungen ausdrücklich Prüfstellen- und Werkstattbesuche.
Die mehr als 750 Prüfstellen und ein Großteil der Prüfstützpunkte stünden weitgehend ohne Einschränkung zur Verfügung, sagte Robert Köstler, Sprecher der GTÜ-Geschäftsführung, am Dienstag. Beim Aufenthalt in der Prüfstelle seien die Hygienemaßnahmen und geltenden Abstandsbestimmungen unbedingt einzuhalten.
Das betonte auch der TÜV Süd in einer Mitteilung. "Auch während der Hauptuntersuchung steht der Gesundheitsschutz der Bürger sowie der Mitarbeiter im Vordergrund", sagte Jürgen Wolz, COO der TÜV Süd Auto Service GmbH. Bei jeder Fahrzeugprüfung lege man ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der erlassenen Vorsichts- und Hygienemaßnahmen.
Auch nach den weitreichenden Ausgangsbeschränkungen in Bayern sind Hauptuntersuchungen bei TÜV Süd möglich. Das jedoch in reduziertem Umfang. Die HU werde derzeit an ausgewählten Prüfstellen durchgeführt, so das Unternehmen. Aufgrund der dynamischen Krisensituation habe man zudem die Öffnungszeiten den Gegebenheiten angepasst.
Dafür nimmt TÜV Süd seinen mobilen HU-Service in den Werkstätten wieder auf. Diesen hatte man wegen der strikten Corona-Regeln im Freistaat zunächst gestoppt. Wolz erklärte: "Nachdem Werkstätten ausdrücklich aufgefordert sind, den Betrieb aufrecht zu erhalten und die öffentlich-rechtliche Tätigkeit der Überwachungsorganisation als triftiger Grund zur Daseinsfürsorge und Aufrechterhaltung der Mobilität weiterhin betrieben werden soll, haben wir entschieden, unseren mobilen Service wieder zu starten."
Systemrelevante Tätigkeit
Die Bundesländer und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hatten verlautbart, dass das Durchführen von regelmäßigen technischen Untersuchungen der Sicherheit im Straßenverkehr dient und damit unter die systemrelevanten Tätigkeiten fällt. Eine Einschränkung durch die Verwaltung ist daher nicht erwünscht.
"Das Fahren zu einer Prüfstelle oder einer Kfz-Werkstatt ist ein triftiger Grund, aufgrund dessen man die Wohnung verlassen darf", unterstrich Köstler. Wer jedoch aus Angst vor einer Ansteckung den Termin der fälligen Hauptuntersuchung länger als zwei Monate und bis maximal vier Monate überzieht, soll derzeit nicht mit einem Bußgeld rechnen müssen, heißt es in einer Empfehlung des Verkehrsministeriums an die Länder. (rp)