Durch eine Partnerschaft mit der LapID Service GmbH ergänzt die DeDeNet GmbH ihre Telematiklösung "DeDeFleet" um einen weiteren Schritt in Richtung digitales Flottenmanagement. Kunden des IT-Dienstleisters sollen ab sofort von einer TÜV-zertifizierten Lösung zur elektronischen Führerscheinkontrolle profitieren. Damit könnten Unternehmen wichtige Compliance-Pflichten einhalten, teilte DeDeNet in Ettlingen mit.
Durch die Integration des LapID-Tools in die Telematiklösung stehen Dienstwagenfahrern jetzt zwei Möglichkeiten zur Verfügung, um ihre Fahrerlaubnis digital überprüfen zu lassen. An über 1.200 öffentlichen Prüfstationen in Deutschland, beispielsweise an Tankstellen oder Dekra-Niederlassungen, kann der Führerschein durch den Fahrer vorgehalten werden. Alternativ lässt sich die Kontrolle der Fahrerlaubnis via DeDeFleet-App über das eigene Smartphone realisieren. Die unterschiedlichen Kontrollmethoden können im Unternehmen nach Bedarf kombiniert werden.
Revisionssicher und TÜV-zertifiziert
Zusätzlicher Bestandteil ist eine intuitiv zu bedienende Verwaltungssoftware für Fuhrparkleiter, in der die Ergebnisse der Führerscheinkontrollen jederzeit abrufbar und alle Überprüfungen revisionssicher dokumentiert sind. Zudem bietet das DeDeFleet-Portal eine automatische Erinnerungsfunktion, falls ein Führerschein in absehbarer Zeit abläuft. So behält der Betreiber stets den Überblick über noch ausstehende Termine und kommt der gesetzlichen Kontrollpflicht vollumfänglich nach. Auch den Datenschutzanforderungen trägt das LapID-Tool Rechnung, denn die Auftragsdatenverarbeitung ist TÜV-zertifiziert.
Für die Nutzung der automatisierten Führerscheinkontrolle zahlen DeDeFleet-Kunden eine zusätzliche Jahresgebühr von 600 Euro. Hinzu kommen jährliche Kosten von 24 Euro pro Fahrer.
Die regelmäßige Überprüfung der Fahrerlaubnis gehört zu den Pflichten jedes Fuhrparkbetreibers. Mindestens zweimal jährlich müssen die Führerscheine sämtlicher Dienstwagenfahrer kontrolliert und die Kontrollen lückenlos dokumentiert werden – anderenfalls droht der Verlust des Versicherungsschutzes sowie eine Geld- oder sogar Haftstrafe. (red)