Parkplätze, die man sich exklusiv mit einem kleinen Nutzerkreis in einer Großstadt wie Hamburg teilt, sind ein wertvolles Gut. In Hamburg durften E-Autofahrer bis vor Kurzem kostenfrei an öffentlichen Ladestationen parken, auch wenn sie nicht zum „Tanken“ anhielten. Ein Anreiz, der die Anschaffung eines Stromers zusätzlich attraktiv machen sollte. Mittlerweile sind aber etwa 24.000 reine E-Fahrzeuge in der Hansestadt angemeldet. Die Auslastung der städtischen, von Stromnetz Hamburg betriebenen Ladesäulen lag im Jahr 2022 bei bis zu 70 Prozent der verfügbaren Zeit.
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Also war es höchste Zeit, die Parkregeln für die öffentliche Ladinfrastruktur anzupassen, so die Einschätzung der Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI). Sie ist zuständig für die Ladeinfrastruktur in Hamburg und hatte die Neuregelung angestoßen. Die Behörde rechnet damit, dass sich perspektivisch immer mehr Stromer rund um die Alster bewegen, sodass es nun darum geht, sich auf die Verfügbarkeit und Auslastung der Ladekapazitäten zu konzentrieren. Zumal das BWI häufig Rückmeldungen von Nutzern erreicht hatte: Die durch geparkte E-Autos „blockierten“ Ladesäulen konnten oft für deren eigentlichen Zweck nicht mehr genutzt werden.
Elektroauto: Zusatzschild fürs Laden
Also gelten seit März neue Regeln: Anhalten und anstecken! An Ladesäulen auf öffentlichem Grund darf ein Auto mit E-Kennzeichen rund um die Uhr nur noch während des Ladevorgangs abgestellt werden. Die maximale Dauer des Ladevorgangs innerhalb des Bewirtschaftungszeitraums (werktags von 9 bis 20 Uhr) wurde ebenfalls angepasst: An Normalladesäulen darf nun maximal drei Stunden (zuvor zwei Stunden), an Schnellladesäulen maximal eine Stunde geladen werden. Das soll die Reichweite erhöhen.
Erkennbar ist die neue Regelung an den Ladesäulen am bundeseinheitlichen Zusatzschild „während des Ladevorgangs“, für das sich Hamburg laut der Hamburger Behörde für Verkehr und Mobilitätswende auf Bundesebene stark gemacht hatte. Zudem wurde das „Parkplatz“-Schild durch die Kennzeichnung „für Elektrofahrzeuge“ ergänzt. Parkvorteil, ade? Nicht ganz: Die Regel, dass E-Fahrzeuge kostenfrei auf öffentlichen Parkplätzen in Hamburg innerhalb der Höchstparkdauer parken dürfen, bleibt bestehen.
Der Landesbetrieb Verkehr kontrolliert innerhalb des regulären Parkraumanagements, ob die Regeln für die E-Ladesäulen eingehalten werden. Sollten die Mitarbeiter dabei einen Verbrenner auf einem E-Ladeplatz entdecken, erhält das Fahrzeug eine Ordnungswidrigkeit. Zudem wird zuständige Polizeikommissariats informiert, um das Fahrzeug abzuschleppen. Sollten auf der E-Ladesäule E-Autos ohne die erforderliche Parkscheibe (9 bis 20 Uhr) stehen, wird dies ebenfalls geahndet – das gilt auch, wenn sie dort länger als die angegebene Zeit der Beschilderung stehen und wenn die geforderte Steckverbindung zwischen Auto und Ladesäule nicht gegeben ist.
Elektromobilität: „Einmal vollladen“ ist nicht das Ziel
Nicht nur durch die neuen Parkregeln will die Hansestadt die Elektromobilität fördern. Parallel baut Hamburg die öffentliche Ladeinfrastruktur kontinuierlich aus. Diese besteht aus den städtischen, von der Stromnetz Hamburg GmbH (SNH) betriebenen, Ladesäulen (ca. 2.000) sowie aus Ladesäulen von privaten Betreibern wie Supermärkten oder Tankstellen (ca. 600). Im Verhältnis zu den in der Stadt fahrenden E-Pkw liegt Hamburg damit laut der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende bundesweit vorn. Insbesondere im privaten Bereich ist demnach ein großes Wachstum zu verzeichnen.
Die öffentlichen Ladepunkte sollen dabei vor allem für das Nach- und Zwischenladen genutzt werden, um mit dem E-Auto in die Stadt zu fahren und während der Standzeit dort für den Rückweg nachzuladen. „`Einmal vollladen bitte´ ist nicht das Modell für die öffentlichen Ladesäulen, sondern eher für den heimischen Stellplatz während langer Standzeiten“, so ein Sprecher des BWI.