Wie Handys sollten aus Experten-Sicht auch andere Geräte beim Autofahren tabu sein. Das hat der Präsident des Verkehrsgerichtstages (VGT), Kay Nehm, vorgeschlagen. Das Verbot sollte für alle mobilen Kommunikationsgeräte gelten, die zum Fahren nicht erforderlich sind, sagte Nehm am Mittwoch in Goslar bei der Eröffnungs-Pressekonferenz des Experten-Kongresses.
Automobilclubs hatten bereits vor Beginn des VGT auf die steigenden Unfallrisiken durch den Gebrauch von Smartphones, Tablets und sonstigen mobilen Computern während der Fahrt hingewiesen. Das Verbot könnte solche Geräte betreffen.
Nach Nehms Angaben nutzen 57 Prozent aller Autofahrer zumindest gelegentlich ein Smartphone. Sie unterschätzten die Gefahren, die durch die Ablenkung heraufbeschworen werde, sagte der frühere Generalbundesanwalt. Etwa jedes zehnte Opfer im Straßenverkehr stirbt bei Unfällen, die auf Ablenkung zurückgeführt werden.
Nach Angaben der Unfallforschung der deutschen Versicherer (UDV) ist dabei weniger das Telefonieren problematisch. Vor allem das Lesen und Schreiben von Textnachrichten sei gefährlich, sagte Unfallforscher Siegfried Brockmann. Die "Unfallursache Smartphone" ist eines der zentralen Themen des diesjährigen Verkehrsgerichtstages.
"Schärferes Durchgreifen der Polizei"
Im Vorfeld des Experten-Treffens hatte der Deutsche Verkehrssicherheitsrat bereits härtere Strafen für die Nutzung von Handys und Smartphones im Auto gefordert. Wer während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung telefoniere oder Nachrichten tippe oder lese, solle deutlich mehr Bußgeld zahlen als die derzeit fälligen 60 Euro. Auch VGT-Präsident Nehm schlug am Mittwoch "härtere Maßnahmen" und ein "schärferes Durchgreifen der Polizei" vor.
Am 55. Deutschen Verkehrsgerichtstag nehmen nach Angaben einer Sprecherin knapp 2.000 Verkehrsexperten verschiedener Fachrichtungen teil. Sie kommen vorwiegend aus Deutschland, aber auch aus zwölf weiteren europäischen Ländern.
Bis Freitag wollen die Fachleute unter anderem auch über Gesundheitsprüfungen für ältere Autofahrer, die Sicherheit von Radfahrern und den Ausbau der Infrastruktur für den zunehmenden Radverkehr beraten. Weitere Themen sind die Frage, ob Privatfirmen künftig den Verkehr überwachen sollen, sowie die Frage, ob der Führerscheinentzug auch als Strafe für Delikte verhängt werden kann, die nichts mit dem Straßenverkehr zu tun haben. (dpa)