Die Bundesländer wollen über eine generelle Tempo-30-Vorschrift vor Schulen, Kindertagesstätten und Krankenhäusern entscheiden. Dies sieht eine Beschlussempfehlung für die Verkehrsministerkonferenz ab Donnerstag in Rostock vor, aus der die "Saarbrücker Zeitung" zitiert. Nur noch ausnahmsweise könne dann eine höhere Geschwindigkeit zugelassen werden. Bislang sei es genau umgekehrt.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte in München, derzeit werde auf Fachebene im Bundesverkehrsministerium an einem entsprechenden Gesetzesvorschlag gearbeitet. Er solle mit der nächsten Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung umgesetzt werden.
Herrmann sprach sich allerdings im Vorfeld gegen Pläne aus, auch Durchgangsstraßen mit hoher Lärmbelästigung künftig als Langsam-Zone auszuweisen. "Durch generell Tempo 30 würde der Durchgangsverkehr gerade in Ballungsräumen unnötig ausgebremst und die stark befahrenen Straßen verstopfen", argumentierte Herrmann. Die Frage, wann und wie viel Lärm zumutbar sei, müsse eine Einzelfallentscheidung bleiben.
Eigenverantwortung für Städte und Gemeinden
Schleswig-Holstein hatte zu Jahresbeginn angekündigt, das Thema Tempo 30 bei der Verkehrsministerkonferenz zur Sprache zu bringen. Städten und Gemeinden solle es erleichtert werden, in eigener Verantwortung solche Zonen einzurichten und ihre Zahl damit deutlich zu erhöhen. Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern hätten bereits Zustimmung signalisiert, hieß es damals.
Bei der Verkehrsministerkonferenz am 16. und 17. April in Rostock sollen unter anderem auch die Themen "Automatisiertes Fahren", Elektromobilität sowie Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur zur Sprache kommen. (dpa)