Gürtel enger geschnallt
Griechenland hat strenge Regeln rund um die Besteuerung von Firmenwagen eingeführt. Die Vorgaben sind nun sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer deutlich schärfer. Ein Beispiel dafür ist die Neuerung, beim Arbeitnehmer nun einen geldwerten Vorteil zu ermitteln und zu besteuern. Maria Trakadi, Partnerin und Steuerexpertin bei Deloitte Griechenland, erklärt rechtliche Grundlagen und fundamentale Veränderungen.
Die schwierige wirtschaftliche Situation in Griechenland hat dazu geführt, dass der Gesetzgeber nicht nur ein fiskalisches Sparprogramm aufgelegt, sondern auch verschiedene neue Regelungen zur Besteuerung der Bürger und Unternehmen eingeführt hat. Diese betreffen unter anderem auch die Besteuerung von Arbeitgeber und -nehmer bei der Nutzung von Firmenwagen zu privaten und dienstlichen Zwecken.
Denn solche Pkw, die dem Mitarbeiter vom Arbeitgeber zur dualen Nutzung zur Verfügung gestellt wurden, haben bis vor zwei Jahren beispielsweise kein Einkommen in Form eines zu versteuernden geldwerten Vorteils beim Arbeitnehmer entstehen lassen. Das hat sich zum 1. Januar 2010 grundlegend geändert. Der Arbeitnehmer wird nun für die duale Nutzung explizit auf Basis des Wertes eines Firmenwagens besteuert. Nichtsdestotrotz hat der griechische Staat die Zügel bei den Arbeitgebern zum Teil gelockert, wenn sie die Kosten für Firmenwagen über einem bestimmten Hubraum geltend machen.
Af: Welche Steuern erhebt der griechische Staat auf Fahrzeuge und speziell auf Firmenwagen?
Trakadi: Generell unterliegen Pkw folgenden Steuern: einer Zulassungs-, Luxus- sowie der Mehrwertsteuer mit dem Import nach Griechenland. Außerdem wird eine jährliche Kfz-Steuer erhoben, die von der Motorleistung abhängig ist. Daneben ist anzumerken, dass die Betriebskosten für Arbeitgeber nicht vollständig steuerlich absetzbar sind, obwohl ein zu versteuernder geldwerter Vorteil für die Nutzung des Firmenwagens aufseiten des Arbeitnehmers entsteht.
Af: Welches Regelwerk gilt für die Besteuerung, wenn Arbeitnehmer einen Firmenwagen nutzen?
Trakadi: Die Nutzung eines Pkw, den der Arbeitgeber zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung stellt, führt seit dem 1. Januar 2010 zu einem zu versteuernden geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer. Dieser errechnet sich bei Erstzulassung grundsätzlich auf Basis des Fahrzeugwertes nach Liste (Anmerkung: sogenannte „factory value“) folgendermaßen: Für einen Wert zwischen 15.000 und 22.000 Euro beträgt der geldwerte Vorteil 15 Prozent. Zwischen 22.001 und 30.000 Euro beläuft sich der Vorteil auf 25 Prozent und über 30.000 Euro sind es 30 Prozent des Wertes, die prinzipiell zugrunde gelegt werden.
Af: Welche Regelungen gehören nun zu den wichtigsten landesspezifischen Charakteristika?
Trakadi: Wichtige Spezifika sind die begrenzte steuerliche Abzugsfähigkeit von Kosten rund um die Firmenwagen für Arbeitgeber und die starke generelle Besteuerung. Eine Eigenheit ist zusätzlich die teilweise Besteuerung auf Basis des Pkw-Wertes, die zwischen 15 und 30 Prozent rangiert, als zu versteuerndes Einkommen beim Arbeitnehmer, der das Fahrzeug nutzt – unabhängig davon, ob die Fahrzeuge geleast sind oder sich im Eigentum des Unternehmens befinden.
Af: Gibt es irgendwelche Hindernisse oder Fallstricke bei der Besteuerung von Firmenwagen?
Trakadi: Die Änderungen in der Gesetzgebung führen eventuell zur Aufgabe von Firmenwagen als beliebte Instrumente zur Entlohnung von Arbeitnehmern.
Af: Hat es in jüngster Zeit weitere Gesetzesnovellen oder andere Änderungen in der Besteuerung gegeben?
Trakadi: Das Gesetz 3842/2010 hat bereits viele Veränderungen bezüglich Firmenwagen gebracht – einschließlich der Abzugsfähigkeit von Kosten für Arbeitgeber: den zu versteuernden geldwerten Vorteil für Arbeitnehmer, die Berechnung eines Minimums an persönlichem Einkommensvorteil aus der Fahrzeugnutzung genauso wie die Mehrwertsteuer und die Luxussteuer, welche sich auf die Fahrzeugpreise auswirken.
Das bedeutet etwa, dass die Ausgaben für Pkw – zum Beispiel für Verwaltung, Instandhaltung und Reparaturen, Steuern, laufende Kosten –, die bisher für Fahrzeuge bis zu einem Motorhubraum von 1.600 Kubikzentimetern zu 60 Prozent und mit einem darüber liegenden Hubraum bis zu 25 Prozent abzugsfähig waren, seit 1. Januar 2010 nun zu 70 Prozent respektive zu 35 Prozent absetzbar sind. Außerdem enthalten die neuen Vorgaben der Abzugsfähigkeit nun auch die Raten für Operating-Leasing, die bis dato vollständig abzugsfähig gewesen sind.
Darüber hinaus setzt das griechische Einkommensteuergesetz die Berechnung eines steuerlich geltend zu machenden Einkommens aus der Fahrzeugnutzung ins Verhältnis zu den Lebenshaltungskosten. Dieses hat sich mit dem 1. Januar 2010 ebenfalls nachhaltig geändert. Dabei wurde die Befreiung für Autos mit einem Herstellungswert von unter 50.000 Euro abgeschafft. Generell bezieht sich die Kalkulation auf den Hubraum. Für Autos mit weniger als 1.200 Kubikzentimetern beträgt das jährlich festzulegende Einkommen 3.000 Euro. Über 1.200 bis 2.000 Kubikzentimeter ist das zusätzliche Einkommen mit 300 Euro pro 100 Kubikzentimeter zu berechnen. Für Autos über 2.000 bis 3.000 Kubikzentimeter sind 500 Euro pro 100 Kubik zu veranschlagen und über 3.000 Kubikzentimeter sieht der Gesetzgeber 700 Euro pro 100 Kubikzentimeter vor. Allerdings reduzieren sich diese Werte wiederum mit dem Alter des Fahrzeugs.
Des Weiteren ist das kalkulatorische Einkommen, das aus der Besteuerung der Firmenwagen entsteht – wie es auf Basis der relevanten Rechtsvorschriften geschehen muss – in der Verantwortung des Geschäftsführers, des Verwalters oder des Vorstandsvorsitzenden in einer AG.
Af: Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in Griechenland und kann diese als Vorsteuer geltend gemacht werden?
Trakadi: Die Mehrwertsteuer ist sukzessive von 19 auf 21 und dann auf 23 Prozent gestiegen. Außerdem gab es mit dem Gesetz 3833/2010 eine Luxussteuer von zehn bis 30 Prozent auf Pkw, die anschließend mit dem Gesetz 3845/2010 auf zehn bis 40 Prozent erhöht wurde.
Af: Was müssen deutsche Flottenmanager alles in allem bei der Besteuerung von Firmenfahrzeugen in Griechenland beachten?
Trakadi: Die einschlägige Steuergesetzgebung sieht die Möglichkeit der steuerlichen Abzugsfähigkeit eines bestimmten Prozentsatzes in Bezug auf das Finance- und Operate-Leasing von Firmenwagen vor. Überdies liegt die Kalkulation des Einkommens aus der Nutzung und Besteuerung von Firmenwagen in den Händen der Arbeitnehmer eines Unternehmens. Die erwähnten Regelungen bezüglich der Besteuerung von Firmenwagen können in der Summe nicht als attraktiv angesehen werden, um eine solche Leistung zur Verfügung zu stellen.
Af: Frau Trakadi, vielen Dank für das Gespräch!
Interview: Annemarie Schneider
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Serie:
Kfz-Besteuerung
in Europa
Kfz-Besteuerung in Europa – Teil 16: In der kommenden Ausgabe lesen Sie, welche Regeln für Arbeitgeber und Nutzer von Firmenwagen in der Slowakei bei der Besteuerung der Fahrzeuge gelten.
Griechenland: wichtige Steuern auf Firmenwagen
In Griechenland gelten seit Januar 2010 viele neue Regelungen zur Besteuerung von Firmenfahrzeugen. Prinzipiell sind folgende grundsätzlichen Vorgaben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu beachten:
Die Mehrwertsteuer beträgt 23 Prozent.
Daneben gibt es eine Zulassungs- und Luxussteuer auf Personenkraftwagen bei Import nach Griechenland.
Stellt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung, entsteht ein geldwerter Vorteil beim Arbeitnehmer. Bei Erstzulassung errechnet er sich grundsätzlich aus einem Prozentsatz auf Basis des Fahrzeugwertes nach Liste (sogenannter „factory value“):Für einen Wert zwischen 15.000 und 22.000 Euro beträgt der Prozentsatz 15 Prozent,zwischen 22.001 und 30.000 Euro sind es 25 Prozent und über 30.000 Euro sind es 30 Prozent.
Ausgaben für Pkw – zum Beispiel für Verwaltung, Instandhaltung und Reparaturen, Steuern, laufende Kosten – sind für Arbeitgeber anteilig absetzbar. Wie hoch der Prozentsatz ist, richtet sich nach dem Hubraum der Fahrzeuge. Fahrzeuge bis zu einem Motorhubraum von 1.600 Kubikzentimetern können 70 Prozent der Kosten geltend machen. Mit einem darüber liegenden Hubraum sind lediglich 35 Prozent absetzbar.
- Ausgabe 1/2012 Seite 50 (314.6 KB, PDF)