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Gezielte Abgabenerhöhungen

26.02.2015 11:30 Uhr
Gezielte Abgabenerhöhungen

Die Steuerexperten von Deloitte Spanien erläutern die geplanten und umgesetzten Änderungen bei der Besteuerung von Firmenwagen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

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Wird in Spanien noch die Zulassungssteuer wie in 2011 erhoben und wird auch deren Höhe noch so ermittelt wie vor fast vier Jahren (wir berichteten in Ausgabe 07/2011)?

Spanien erhebt weiterhin die Zulassungssteuer. Im Allgemeinen kommt diese bei der Erstregistrierung eines Fahrzeugs mit Antriebsmotor in Spanien zur Anwendung - unabhängig davon, ob das Fahrzeug neu ist oder nicht. Steuerzahler sind in diesem Fall sowohl natürliche als auch juristische Personen, auf die die Erstregistrierung erfolgt ist. Die Steuer wird fällig, wenn der Steuerzahler den Antrag für die Fahrzeugregistrierung einreicht.

Die Steuerbasis variiert danach, ob das Fahrzeug neu ist oder nicht. Im Falle eines neuen Wagens entspricht die Bemessungsgrundlage für die Zulassungssteuer derjenigen, auf die auch die Mehrwertsteuer erhoben wird. Wenn es sich um einen Gebrauchtwagen handelt, entspricht die Bemessungsgrundlage dem Marktwert zum Zeitpunkt der Steuerfälligkeit. Daneben sind spezielle Regeln zu beachten, wenn die Registrierung sich auf Fahrzeuge bezieht, die vorher in anderen Staaten zugelassen waren. Die Steuerquote wird nach wie vor wie in 2011 ermittelt. Es gibt dabei verschiedene Skalen, die von null Prozent - wenn die CO2-Emissionen unter 120 Gramm pro Kilometer (g/km) liegen - bis 14,75 Prozent reichen, wenn das Fahrzeug mehr als 200 g/km emittiert (siehe Kasten "Zulassungssteuer Beispiel für die Berechnung").

_ Gibt es noch andere Steuern auf Fahrzeuge wie eine Kfz-Steuer oder Straßennutzungsgebühren und welche speziell auf Firmenwagen?

Zusätzlich zur Mehrwertsteuer respektive der Verkehrssteuer - Letztere wird fällig, wenn der Verkäufer kein Unternehmer ist -, die auf den Erwerb des Fahrzeugs zu entrichten ist, und der bereits erläuterten Zulassungssteuer können spanische Kommunen eine Kfz-Steuer erheben. Diese lokale Abgabe tragen Fahrzeugbesitzer für die Nutzung von öffentlichen Verkehrswegen. Diese jährliche Steuer kann maximal 224 Euro für Fahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 20 Kilowatt betragen. So hat der Rat in Madrid zum Beispiel festgelegt, dass für diese Fahrzeugtypen 2015 202 Euro zu zahlen sind. Darüber hinaus gibt es keine zusätzlichen Steuern, die ausdrücklich auf Fahrzeuge Anwendung finden. Bezüglich einer innerstädtischen Maut-Zone: Dies ist ein Thema, dessen Einführung in Madrid angedeutet wird, sodass sie in Zukunft eingeführt werden könnte. Gegenwärtig hat aber keine spanische Kommune eine solche Steuerart genehmigt.

_ 2011 hat die Mehrwertsteuer in Spanien 18 Prozent betragen. Wie hoch ist sie nun und handelt es sich nach wie vor um eine abzugsfähige Vorsteuer auf den Anteil der Aufwendungen von Arbeitgebern für die geschäftliche Nutzung von Firmenwagen?

Die Mehrwertsteuer auf Autos beläuft sich seit September 2012 auf 21 Prozent. Bezüglich der Abzugsfähigkeit der Mehrwertsteuer auf Fahrzeuge gilt die generelle Regel: Wenn ein Unternehmer oder eine geschäftstätige Person ein Fahrzeug erwirbt, welches voraussichtlich mindestens ein Jahr für dienstliche Aktivitäten genutzt wird, erlaubt das spanische Gesetz zur Mehrwertsteuer einen Vorsteuerabzug von 50 Prozent - unabhängig davon, ob das Fahrzeug rein für berufliche Zwecke im Einsatz ist oder auch für private Zwecke gefahren wird. Die abzugsfähige Vorsteuer kann jedoch höher sein, wenn der Steuerzahler nachweisen kann, dass der Anteil der Fahrten für dienstliche Zwecke höher ist als 50 Prozent. Für einige Fahrzeuge, wie diejenigen von Handelsvertretern, ist auch der volle Vorsteuerabzug vorgesehen.

Bezüglich Firmenwagen sind die spanischen Steuerbehörden der Ansicht, dass die Vorsteuer prinzipiell vom Arbeitgeber geltend gemacht werden kann, wenn er diesen dem Arbeitnehmer zur dienstlichen und private Nutzung zur Verfügung stellt. In diesem Fall ist allerdings auch festzuhalten, dass die Steuerbehörden darin ein zu versteuerndes Ereignis sehen, weshalb der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mit Mehrwertsteuer auf die Nutzung für private Zwecke zu belasten hat. Schlussendlich ist in diesem Zusammenhang zu betonen, dass die Mehrwertsteuer nicht abzugsfähig ist und der Verkauf der Verkehrssteuer unterliegt, wenn der Verkäufer kein Unternehmen oder Unternehmer ist. Die Verkehrssteuer ist eine Steuer, die von den spanischen Regionen ("comunidades autónomas") gemanagt wird, weshalb sie auch je nach Region variieren kann. Im Allgemeinen haben die Regionen Steuersätze von vier bis acht Prozent festgelegt. Die Verkehrssteuer stellt außerdem eine andere Form als die Mehrwertsteuer dar, deren Betrag nicht erstattungsfähig ist.

_ Welches Rahmenwerk setzt der Gesetzgeber für die Besteuerung von Firmenwagen aufseiten der Arbeitgeber aus körperschaftssteuerlicher Perspektive?

Die Körperschaftssteuer enthält keine spezifischen Anforderungen, durch welche die Aufwendungen für Fahrzeuge als steuerlich abzugsfähig zu betrachten sind. Grundsätzlich ist der Fahrzeugkauf durch eine juristische Person eine steuerlich abzugsfähige Aufwendung und von einer identischen Behandlung ist für den Kauf von Kraftstoff, Ersatzteilen et cetera auszugehen.

Zudem ist die Abzugsfähigkeit beziehungsweise Amortisation von Firmenwagen generell gewährt unter der Voraussetzung, dass die angesetzte Wertminderung als wirksam angesehen werden kann. Die spanischen Steuerbehörden betrachten die Abschreibung als wirksam, wenn

- sie das Ergebnis der Anwendung der linearen Abschreibungs- respektive Amortisationskoeffizienten ist, welche in der offiziellen, genehmigten Abschreibungs-Amortisationstabelle festgesetzt sind. Kürzlich wurden das Körperschaftssteuergesetz und im Zuge dessen auch die Abschreibungs-/Amortisationstabellen geändert.

- sie auf der Anwendung eines konstanten Prozentsatzes fußt, der eine wertanteilige Abschreibung beziehungsweise Amortisation darstellt. Dieser konstante Prozentsatz wird ermittelt, indem der lineare Abschreibungs- beziehungsweise Amortisationskoeffizient im Verhältnis zum Abschreibungs- respektive Amortisationszeitraum gewichtet wird und sich in Übereinstimmung gemäß den offiziell genehmigten Tabellen befindet. Der konstante Prozentsatz kann nicht geringer als elf Prozent sein. Bei Gebäuden, Möbeln und Ausstattungsgegenständen darf allerdings nicht über einen festen Prozentsatz abgeschrieben werden.

- sie das Ergebnis einer degressiven Abschreibungsmethode ist. Die Quersumme wird dabei gemäß der Abschreibungs-/ Amortisationsperiode ermittelt, welche in den offiziellen Abschreibungs-/Amortisationstabellen definiert sind.

- sie im Einklang mit einem Konzept ist, das der Steuerzahler formuliert und von der Steuerbehörde akzeptiert wurde.

- der Steuerzahler hiervon die Festsetzung des Betrages rechtfertigen kann.

In Anbetracht dessen ist die Kalkulationsmethode auf Basis der linearen Abschreibungs- respektive Amortisationskoeffizienten gemäß den offiziell genehmigten Abschreibungs-/Amortisationstabellen die am häufigsten gewählte Lösung. Daneben ist zu bemerken, dass sich die akzeptierte Abschreibung zu körperschaftssteuerlichen Zwecken in einer Spanne zwischen 7,2 und 16 Prozent pro Jahr bewegt.

_ Hat es dabei Änderungen bezüglich der Absetzbarkeit von Firmenwagen für Unternehmen gegeben?

Es wurde ein neues Körperschaftssteuergesetz in Kraft gesetzt, das ab 2015 seine Wirkung entfaltet. Das neue Gesetz etabliert neue Koeffiziententabellen als Basis, auf der Verkehrsmittel grundsätzlich zu einem Satz zwischen 7,2 und 16 Prozent pro Jahr abgeschrieben werden können.

Unabhängig davon kann die Abschreibung bei Beschaffung eines Fahrzeugs über einen Leasingvertrag beschleunigt werden. Wenn die Anforderungen des spanischen Gesetzes erfüllt sind, können Unternehmen aus körperschaftssteuerlicher Sicht das Doppelte der Maximal-Abschreibung ansetzen, welches die Prozentsätze in der genehmigten Tabelle zulassen.

Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass es im Falle eines Kaufs durch kleine und mittlere Unternehmen spezifische Regelungen gibt, durch die sie bei Erfüllung bestimmter Anforderungen die erworbenen Fahrzeuge frei abschreiben können.

_ Macht das Gesetz weitere Unterschiede zwischen gekauften und geleasten Fahrzeugen bei der Körperschaftssteuer beziehungsweise der Abschreibung?

Die Differenz liegt prinzipiell in der unterschiedlichen Behandlung der Abschreibung. Diese verhält sich für Kauffahrzeuge wie bereits erläutert. Artikel 106 des Körperschaftssteuergesetzes begründet daneben die speziellen Regelungen für bestimmte Leasingverträge. Diese wären anzuwenden, wenn darin bestimmte Anforderungen erfüllt sind. Dazu gehört unter anderem, dass die Verträge den einzigen Zweck verfolgen, die Nutzung von mobilem und immobilem Eigentum zu gewährleisten, die Anlagegüter müssen die wirtschaftlichen und beruflichen Aktivitäten beeinflussen und die Verträge müssen unbedingt eine Kaufoption zum Vertragsende beinhalten. Darüber hinaus sind die finanziellen Aufwendungen aus den Leasingverträgen für Unternehmen steuerlich abzugsfähig.

_ Wie sind die laufenden Kosten wie für Kraftstoff, Versicherung und Reifen aus körperschaftsteuerlicher Sicht zu handhaben?

Ausgaben für Kraftstoff, Reparaturen, Versicherungen et cetera können steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Kfz-Nutzung den geschäftlichen Aktivitäten zuzuordnen ist, vorausgesetzt, dass diese auch gerechtfertigt und bilanziert ist sowie tatsächlich in Verbindung mit einer Arbeit durchgeführt wurde, um Einkommen zu erzielen. Bezüglich der Mehrwertsteuer gilt für die laufenden Kosten dasselbe Regelwerk wie für die Fahrzeuge selbst.

_ Welche gesetzlichen Vorgaben gelten bei der Besteuerung von Firmenwagen aufseiten des Arbeitnehmers? Wird hier bei dualer Nutzung immer noch ein Wert von 20 Prozent des Brutto-Anschaffungspreises als zu versteuernder jährlicher geldwerter Vorteil ermittelt?

Die spanische persönliche Einkommenssteuer unterscheidet zwischen der Lieferung des Fahrzeugs und der Nutzung des Fahrzeugs durch den Arbeitnehmer.

Beide Varianten werden als geldwerte Vorteile für den Arbeitnehmer betrachtet. Im Falle einer Lieferung an den Arbeitnehmer wird dieser Kfz-Inhaber. Die daraus entstehende Vergütung sollte dann vom Arbeitgeber auf Basis des Anschaffungspreises inklusive Abgaben wie Mehrwert- und Zulassungssteuer für diese Transaktion bewertet werden.

Bei Nutzung des Firmenwagens durch den Arbeitnehmer beträgt der Wert des jährlichen Benefits 20 Prozent vom Kaufpreis. Ungeachtet dessen muss die Nutzung nicht rein dienstlich, sondern kann sowohl geschäftlich als auch privat motiviert sein. In diesen Fällen sollte der Arbeitnehmer jedoch lediglich für den Teil der Sachleistung belastet werden, der durch die private Nutzung entstanden ist.

_ Hat der Nutzer denn die Option, ein Fahrtenbuch zu führen, um nachzuweisen, wie viele Kilometer er dienstlich und privat pro Jahr zurückgelegt hat?

Hierzu existiert keine anerkannte spezifische Methode. Jeder Beweis sollte individuell betrachtet werden. Allerdings gibt es dafür keinen Leitfaden, den jedes Unternehmen zugrunde legen könnte, um seine steuerliche Position zu verteidigen. Unser Vorschlag ist, jeden einzelnen Fall zu prüfen.

_ Wenn der Arbeitnehmer seinen Privatwagen für dienstliche Fahrten nutzt: Wie stellt sich das in der Praxis dar?

Es gibt einige Aufwendungen von Arbeitnehmern, die sie in Verbindung mit ihrer Arbeit geltend machen können. Ein Beispiel dafür ist, wenn ein Arbeitnehmer mit seinem Privatauto für ein Meeting mit einem Kunden in eine andere Stadt reist. Generell erstatten Unternehmen dann die Kosten, die dem Arbeitnehmer entstanden sind. Diese Beträge sind im Rahmen der persönlichen Einkommenssteuer auch steuerfrei. Die Rückvergütung umfasst in der Regel 0,19 Cent pro Kilometer, Maut und Parkgebühren, wobei hier die Quittungen benötigt werden.

_ Was ist der gängigste Weg, den Arbeitgeber zur Bereitstellung eines Firmenwagens wählen?

In Spanien ist es der am weitesten verbreitete Weg, dem Arbeitnehmer via Leasingvertrag ein Fahrzeug bereitzustellen.

Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen und das informative Update!

Interview: Annemarie Schneider

Zulassungssteuer

Beispiel für die Berechnung

Für die Ermittlung der Zulassungssteuer sind individuelle Parameter für die Fahrzeuge wie CO2-Emissionen, Neu- oder Gebrauchtwagen zu berücksichtigen. Die Steuerexperten von Deloitte Spanien verdeutlichen dies an einem Beispiel:Für einen Audi Q5 2.0 TDI Ambiente Plus Quattro 150 CV, der auf der Iberischen Halbinsel erworben wurde, der einen Marktwert von 42.520 Euro im Fiskaljahr 2014 hatte und dessen CO2-Emissionen bis zu 154 Gramm pro Kilometer erreichen, errechnet sich die Zulassungssteuer auf Basis des Marktwertes multipliziert mit dem Wert aus der spezifischen Steuerskala.In diesem Fall betrüge die Zulassungssteuer: 42.520 Euro x 4,75 Prozent = 2.019,70 Euro.

Firmenwagenbesteuerung in Spanien

Änderungen zwischen 2011 und heute

- Kfz-Steuer: jährliche lokale Steuer für die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege; 2015 betrug sie zum Beispiel in Madrid (nach Festlegung durch den Rat) 202 Euro für alle Fahrzeuge mit einer Leistung über 20 Kilowatt- Erhöhung der Mehrwertsteuer im September 2012 von 18 auf 21 Prozent- Kürzlich durchgeführt: Neues Körperschaftssteuergesetz, das seit diesem Jahr seine Kraft entfaltet. Es legt neue Koeffiziententabellen als Basis fest, auf der Verkehrsmittel grundsätzlich zu einem Satz zwischen 7,2 und 16 Prozent pro Jahr abgeschrieben werden können. Bei Leasing kann die Abschreibung allerdings beschleunigt werden (auf jährlich maximal das Doppelte des Prozentsatzes gemäß Tabellen). Kleine und mittlere Unternehmen können zudem unter bestimmten Umständen ihre Abschreibung frei gestalten.

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