Seit Dezember ist das bundesweit erste Streckenradar in Betrieb, seit Mitte Januar werden Temposünder zur Kasse gebeten. Gegen die Geschwindigkeitsmessung klagt nun ein Anwalt per Eilantrag. Das bestätigte das Verwaltungsgericht am Dienstag in Hannover. Der Kläger stützt sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Autokennzeichen-Abgleich von vor zwei Wochen, wie die "Neue Presse" berichtete. Demnach stellt die Erfassung aller Autokennzeichen zu Kontrollzwecken einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Deshalb sei auch das Streckenradar ein starker Eingriff in die Grundrechte der Bürger, argumentiert der Kläger.
In den ersten vier Wochen des Probebetriebs seit dem Start Mitte Januar wurden 38 Temposünder ertappt, die auf dem Tempo-100-Abschnitt teils bis zu 40 Kilometer pro Stunde zu schnell unterwegs waren.
Das Innenministerium in Hannover hält den Probebetrieb der Radaranlage an der B6 in Laatzen bei Hannover für rechtmäßig. Das neue Niedersächsische Polizei- und Ordnungsgesetz (NPOG), das noch beschlossen werden muss, werde eine Rechtsgrundlage für einen Betrieb des Radars nach der Erprobungsphase liefern, teilte das Ministerium am Dienstag mit. Auch die Landesdatenschutzbehörde hat das Radarsystem kritisiert.
Auf einem längeren Abschnitt wird das Durchschnittstempo ermittelt
Die auch als Section Control bezeichnete Radaranlage erfasst die Geschwindigkeit nicht an einer Stelle. Stattdessen ermittelt sie das Durchschnittstempo auf einem längeren zumeist unfallträchtigen Abschnitt, wo Autofahrer vom Gas gehen sollen. Die erfassten Daten von Fahrzeugen, die sich an das Tempolimit halten, werden sofort gelöscht. In Nachbarländern wie Belgien, Österreich und den Niederlanden wird Section Control seit Jahren erfolgreich verwendet. (dpa)