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Geschichte des Tempolimits: Mit der Geschwindigkeit kamen die Beschränkungen

04.02.2019 05:28 Uhr
Tempolimit 130 TV
Aktuell ist ein Tempolimit wieder in der Diskussion
© Foto: picture alliance / Zoonar | DesignIt

Erstmals seit langem wird wieder ernsthaft über ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen diskutiert. Der Streit um die richtige Geschwindigkeit währt eigentlich schon mehr als 100 Jahre.

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Von Holger Holzer/SP-X

Die Geschichte des automobilen Fortschritts ist auch eine Geschichte des Tempolimits. Je schneller und zahlreicher die Autos wurden, desto mehr mussten sie domestiziert werden. Ließ man sie zwischenzeitlich von der Leine, endete das mit (mehr) Toten.

Das erste deutschlandweite verbindliche Tempolimit ist deutlich jünger als das Auto selbst. In der "Verordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen" aus dem Februar 1910 wurde jedoch zunächst einmal eine Beschränkung aufgehoben: Und zwar die Maximalgeschwindigkeit von 15 km/h innerorts. Diese sollte fortan nur noch für Fahrzeuge über 5,5 Tonnen gelten – etwa für die damals noch bekannten Straßenlokomotiven und Dampftraktoren.

Trotz des neuen Reichs-Gesetzes blieben viele Geschwindigkeitsbeschränkungen Ländersache, bis die Nationalsozialisten im Mai 1934 alle lokal und regional geltenden Limits aufhoben. So sollte das neue Verkehrsmittel in einem von Geschwindigkeit besessenen Zeitalter populär gemacht werden. Die Abschaffung der Kfz-Steuer und die ideologisierende Förderung des Rennsports schlugen in die gleiche Kerbe.

Rund fünf Jahre hielt die freie Fahrt für unfreie Bürger an, dann stoppten die Nazis die regellose Raserei wieder. Sie hatte einfach zu viele Opfer gefordert. Außerorts waren in der Folge maximal 100 km/h erlaubt, in der Stadt höchstens 60. Nach Kriegsbeginn wurden beide Limits noch einmal um 20 km/h gesenkt, vor allem, um Benzin und möglicherweise auch Soldatenleben für die Front zu sparen. Allerdings waren private Autofahrten zu diesem Zeitpunkt sowieso nur noch in Ausnahmefällen gestattet.

Die nächste große Entregelung der Reisegeschwindigkeit erfolgte in der Bundesrepublik 1953, als in der Begeisterung über die startende Massenmobilisierung kurzerhand sämtliche Tempolimits für Pkw und Motorräder aufgehoben wurden. Auch innerhalb geschlossener Ortschaften konnten die Vorfahrer des Wirtschaftswunders so aufs Gas treten, wie es immer schnellere und potentere Modelle wie Porsche 356, Mercedes 300 S und Co. hergaben. Allerdings wieder nur für kurze Zeit: Schon im Sommer 1957 wurde – begleitet von emotionalen Debatten – erneut eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt, zumindest innerorts war dann maximal Tempo 50 erlaubt. Diese sollte die beunruhigend hohe Zahl von Verkehrstoten senken helfen, 1956 kamen mehr als 13.000 Menschen bei Autounfällen ums Leben.

Die neu eingeführte Geschwindigkeitsbeschränkung sorgte aber nur kurz für Entlastung, bereits 1959 stieg die Opferzahl wieder. Kein Wunder, wandten die Tempolimit-Gegner ein und betonten, nicht die Geschwindigkeit sei der Grund für Unfälle, sondern der schlechte Zustand der Straßen. Auch die mangelnden Fahrfähigkeiten einzelner Autobesitzer wurden hierbei gerne angeführt.

Sicherheit und Ölkrise führen zur nächsten Regelverschärfung

Die Einwände verhinderten nicht, dass 1972 die nächste Regelverschärfung folgte. Zunächst befristet, wurde das Maximaltempo außerorts abseits von Autobahnen auf 100 km/h begrenzt, 1976 wurde das Limit dann endgültig eingeführt. Auch hierbei spielte die hohe Zahl der Verkehrstoten – mittlerweile starben rund 15.000 Menschen pro Jahr – die entscheidende Rolle. Zeitgleich trat aber auch ein neuer, altbekannter Grund für die Beschneidung der Geschwindigkeit auf die Bildfläche: Die Ölkrise verlangte nach Ressourcenschonung, der knapper werdende Treibstoff sollte nicht mehr für Tempoorgien verfeuert werden, sondern für den wichtigen Waren- und Personentransport gespart werden. Auch deshalb wurde die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf Autobahnen eingeführt, zunächst probehalber, ab 1974 permanent. In der DDR galt immer ein generelles Tempolimit von 100 km/h auf der Autobahn sowie 80 km/h außerorts und 50 km/h innerorts.

Mehr als 40 Jahre gelten die aktuellen Temporegeln auf (west-)deutschen Straßen nun. Keine Regierung hat in dieser Zeitspanne ernsthaft versucht, die Geschwindigkeit auf den Straßen in großem Stil zu kappen. Auch, weil sich die deutschen Autohersteller in den 1980er-Jahren eine Selbstbeschränkung auferlegten und zumindest einen Großteil ihrer Modelle bei 250 km/h elektronisch einbremsten. Ob ein Tempolimit heute eine Chance hat, bleibt abzuwarten. Die möglichen Argumente dafür sind die gleichen wie vor vier Jahrzehnten: Sicherheit und Ressourcenschonung. Im Zweifel haben diese sich auch in der Vergangenheit auf lange Sicht immer durchgesetzt.

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