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Fuhrparkverband: Verursacher muss Kosten tragen

27.09.2018 13:51 Uhr
Marc-Oliver Prinzing
BVF-Chef Marc-Oliver Prinzing: Hersteller müssen Hardware-Umrüstungen bezahlen.
© Foto: Bundesverband Fuhrparkmanagement

Der Fuhrparkverband begrüßt die Aktivitäten von Andreas Scheuer gegen Fahrverbote. Hardware-Nachrüstungen wären für Fuhrparks mit hohem Dieselanteil sinnvoll. Der Vorschlag einer Beteiligung an Umrüstkosten der Kfz-Halter sei dagegen eine Zumutung.

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Der Fuhrparkverband begrüßt die Aktivitäten von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer gegen Fahrverbote. Gewerbliche Fuhrparks nutzen überwiegend neuere Dieselmodelle, so dass hier Hardwarenachrüstungen sinnvoll sein könnten, heißt es in einer Meldung.

Gut sei auch, dass die Bundesregierung nun endlich die technischen Möglichkeiten einer Umrüstung ins Kalkül genommen hat, um einen Teil der aktuell zugelassenen Dieselmodelle – dort wo es noch sinnvoll ist – umzurüsten. "Allerdings ist ein Vorschlag, die Kfz-Halter an Umrüstungskosten zu beteiligen, eine Zumutung. Schließlich haben Privatpersonen und Unternehmen im guten Glauben investiert", sagte Marc-Oliver Prinzing, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Fuhrparkmanagement (BVF). Dort wo es machbar ist, sollten Hersteller zu Hardware-Nachrüstungen von modernen Dieselfahrzeugen der Euro-Klassen 5 und 6 verpflichtet werden. Der ADAC hat bereits vor über einem Jahr auf die mögliche Reduzierung von Schadstoffemissionen um bis zu 90 Prozent hingewiesen.

Hersteller und Politik seien in der Verantwortung, wobei es selbstverständlich sein muss, dass die Autoindustrie die Kosten für Umrüstungen zu übernehmen hat. "Es kann nicht sein, dass bei einem Dieselbestand von fast 90 Prozent in deutschen Firmenfuhrparks die Fuhrparkbetreiber darüber hinaus auch noch für Mobilitäts- und Arbeitszeitausfälle geradestehen müssen", unterstreicht Prinzing. Die Ausfallkosten würden nie genannt, sind aber bereits eine faktische Belastung der Fahrzeughalter. 20 Prozent der 3.000 Euro teuren Stickoxidkatalysatoren als Zwangsbeteiligung zu definieren, sind daher ein No-Go. So zitiert das Handelsblatt aus den Gesprächen. Das lehnt der Fuhrparkverband strikt ab. "Im Gegenteil, ein weiterer Schadensersatz müsste von den betroffenen Automobilherstellern gezahlt werden", so Prinzing. Bundesverkehrsminister Scheuer müsse das Verursacherprinzip hier anwenden und soll sich auch entsprechend geäußert haben. Weder Staat noch gutgläubige Käufer, Investoren oder Fuhrparkbetreiber haben hier eine Verpflichtung, sich an Kosten zu beteiligen, die liegt eindeutig im Feld der Automobilindustrie.

Bereits vor einem Jahr hatte der Fuhrparkverband die Position des ADAC unterstützt und nochmal darauf hingewiesen, dass Nachrüstungen von E5 auf E6 die Probleme beseitigen können. Technisch sei das machbar, ob und wer es bezahlt, war offen. Fuhrparkbetreiber haben laut BVF bereits im Zuge der vermeintlich kostenfreien Behebung und Softwareupdates durch den Dieselskandal einen hohen Aufwand geschultert. Jeder Fuhrparkprofi wisse, dass Transaktionskosten ein Ärgernis sind. Zusätzliche Verwaltungskosten und Arbeitsausfall würden derzeit ausschließlich den Eigentümer/Besitzer von Fahrzeugen belasten, nicht den Verursacher. (tm)

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