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Fuhrparkverband: Keine Klagewelle gegen VW in Sicht

19.11.2018 11:31 Uhr
Marc-Oliver Prinzing
BVF-Vorstandsvorsitzender Marc-Oliver Prinzing will einen FAZ-Artikel richtigstellen.
© Foto: Bundesverband Fuhrparkmanagement

Der Bundesverband Fuhrparkmanagement empfiehlt nach eigenen Angaben nicht generell und pauschal allen Fuhrparkbetreibern, gegen Volkswagen zu klagen. Mit dieser Stellungnahme will er einen aus seiner Sicht irreführenden Medienbericht richtigstellen.

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Wie der Bundesverband Fuhrparkmanagement (BVF) in einer Erklärung mitteilt, sei durch einen Artikel der "Frankfurter Allgemeinen" Zeitung (FAZ) der Eindruck entstanden, man empfehle uneingeschränkt, im Rahmen des Abgas-Skandals gegen VW eine Klage einzureichen. Dies sei missverständlich in dem Bericht zu verstehen gewesen, da Zitate gekürzt und durch die Zusammenstellung mit weiteren Zitatgebern der Eindruck eines "dringlichen Aufrufs" entstanden sei. "In der Regel haben die Fuhrparkbetreiber sich schon lange mit der Situation beschäftigt und ihre Konsequenzen und Entscheidungen getroffen", sagte Marc-Oliver Prinzing, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Fuhrparkmanagement (BVF), am Montag. Einen Handlungsbedarf sieht er höchstens in ganz wenigen Fällen.

Fakt ist laut BVF, dass finanzielle Schäden durch manipulierte Fahrzeuge wie ein erhöhter Verbrauch pro Kilometer im Grunde nicht zu beweisen und andere Risiken wie Restwerteinbrüche in der Regel nur für die Eigentümer der Fahrzeuge relevant seien – und das sind, so der BVF, bei gewerblichen Fahrzeugflotten überwiegend Leasinggesellschaften. "Marktführend ist hier übrigens die Volkswagen Leasing, die Nachtteile bleiben in dem Fall im Konzern", so Prinzing. Natürlich bleibt der Fuhrparkverband laut Prinzing bei seiner Auffassung: "Dort wo es noch aktuell und machbar ist, sollten Hersteller zu Hardware-Nachrüstungen von modernen Dieselfahrzeugen der Euro-Klassen 5 und 6 auf Euro 6d temp verpflichtet werden und nicht nur die Sachkosten, sondern auch die Ausfallkosten übernehmen.“ Das habe aber nichts mit der Musterfeststellungsklage zu tun.

Durch die ganze Situation seien Flottenbetreibern viele Kosten entstanden, über die niemand rede. Fuhrparkbetreiber hätten bereits im Zuge der vermeintlich kostenfreien Behebung und Softwareupdates durch den Dieselskandal einen hohen Aufwand geschultert. Jeder Fuhrparkprofi wisse, dass Transaktionskosten ein Ärgernis seien. Zusätzliche Verwaltungskosten und Arbeitsausfall belasteten derzeit ausschließlich den Eigentümer/Besitzer von Fahrzeugen, nicht den Verursacher. "Hier wäre ein Ausgleich angesagt. Dass die verantwortlichen Automobilkonzerne für die Nachteile ihrer Kunden geradestehen sollten, sollte jenseits jeder Gerichtsbarkeit selbstverständlich sein", unterstreicht Prinzing. Hersteller müssten aus Verbandssicht die manipulierten Fahrzeuge auf eigene Kosten samt einem finanziellen Ausgleich für eingeschränkte Mobilität oder Arbeitsausfällen nachrüsten. Darüber hinaus wäre eine pauschale Ausgleichszahlung als Schadenersatz angemessen.

Fuhrparkbetreiber können sich nicht an der Musterfeststellungsklage beteiligen

Hintergrund der FAZ-Anfrage war, dass für betroffene Privatkunden Anfang dieses Monates die Möglichkeit in Kraft getreten ist, sich an einer Musterfeststellungsklage zu beteiligen. Hierbei sind Unternehmen ausgeschlossen und können sich auch nicht diversen Klagen wie der des ADAC gegen Volkswagen anschließen. Der Redakteur wollte laut Verband herausfinden, ob es angeraten sei, bis spätestens Ende dieses Jahres Ansprüche gegen VW in einem eigenen Prozess geltend zu machen. So ließe sich nach Ansicht von Juristen eine Verjährungsunterbrechung erreichen. "Im Grunde sind nur Kauffuhrparks überhaupt betroffen. Jede Firma muss für sich klagen. Doch das ist aus meiner Sicht bei relevanten Schäden bei Unternehmen bereits lange geschehen", erklärte der auf Verkehrsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Roman Kasten, der auch als Jurist für den Fuhrparkverband tätig ist.

Fazit des BFV: In 99 Prozent der Fälle wird es keinerlei Handlungsbedarf geben. Doch sich nicht damit zu beschäftigen, wäre fahrlässig und könnte auch für Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder aus haftungsrechtlichen Gründen angeraten sein. Falls es ein Unternehmen bisher gänzlich unterlassen habe, den eigenen Fuhrpark nach möglicherweise betroffenen Fahrzeugen und Nachteilen durch die Dieselproblematik zu prüfen, dann empfiehlt der Verband, das bis Ende des Jahres nachzuholen und in signifikanten Fällen auch sein Recht einzufordern. (red)

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KOMMENTARE


Mondschein

20.11.2018 - 17:22 Uhr

"Marktführend ist hier übrigens die Volkswagen Leasing, die Nachtteile bleiben in dem Fall im Konzern", so Prinzing.Herr Prinzing, es gibt auch noch markenunabhängige Leasinggesellschaften, die sehr wohl unter dem Restwertverfall leiden...Schade dass Sie nur die Captives im Blick haben und das Marktgeschehen mit dieser Aussage zu stark relativieren...


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