Trotz der Bemühungen um eine Harmonisierung der Verkehrsregeln gibt es immer wieder nationale Sonderregelungen – nicht nur in Südeuropa, sondern auch in Deutschland. Denn anders als in Rest-Europa dürfen hierzulande leistungsstarke Dreirad-Roller nicht nur mit dem Motorradführerschein gefahren werden. Vielmehr haben auch alle Pkw-Führerscheinbesitzer unbeschränkten Zugang zum Dreirad-Kosmos, ganz gleich, mit welcher Motorleistung das jeweilige Fahrzeug versehen ist.
Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse B, die mindestens 21 Jahre alt sind, dürfen im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW / 24 PS führen. Dazu zählen beispielsweise die beliebten Piaggio MP3-Modelle oder Peugeots Metropolis, die mit 39 respektive 36 PS antreten. Lediglich wer die Fahrlizenz-B-Prüfung erst nach dem 19. Januar 2013 abgelegt hat, muss mindestens 21 Jahre alt sein um den mp3 500 zu bewegen. Wer jünger ist, darf dreirädrige Kraftfahrzeuge bis maximal 15 kW bedienen.
Dieses gilt aber ausschließlich in Deutschland – wer mit seinem starken Dreirad ins Ausland fährt, braucht den Motorradführerschein der Klasse A. (sp-x)