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Fahrverbote: Urteil: Bayern muss Strafe zahlen

30.01.2018 10:15 Uhr
Fahrverbote: Urteil: Bayern muss Strafe zahlen
Das Verwaltungsgericht München hat das Land Bayern zu einer Geldstrafe in Sachen Fahrverbot verurteilt.
© Foto: cmfotoworks - Fotolia

Bayern ist vom Verwaltungsgericht München zu einer Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro verurteilt worden. Grund: Das Land hat bisher keine Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge in München geplant.

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Das Verwaltungsgericht München hat den Freistaat Bayern zu einem Zwangsgeld von 4.000 Euro verurteilt, weil er kein Diesel-Fahrverbot in München plant. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte das Land zu einer solchen Planung verpflichtet, damit der Stickoxid-Grenzwert bald eingehalten werden könne. Dass eine öffentliche Körperschaft Urteile missachte, sei völlig neu "und auch ein Unding", kritisierte die Vorsitzende Richterin Martina Scherl am Montag.

Keine Haft für Bayerns Umweltministerin nötig

Den Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Bayerns Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU) deshalb in Haft zu nehmen, bis der Freistaat Fahrverbotspläne vorlegt, lehnte die Kammer jedoch ab. Die Luft in München sei seit 2010 viel besser geworden, und eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig über die rechtliche Zulässigkeit von Fahrverboten werde auch erst Ende Februar erwartet.

Aber der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid übersteigt an mehreren Straßenabschnitten in München immer noch den zulässigen Grenzwert. Um schnell Abhilfe schaffen zu können, hat der Verwaltungsgerichtshof deshalb ein vollzugsfähiges Konzept für Fahrverbote verlangt - noch keine Fahrverbote, wie die Richterin betonte. Im neuen Luftreinhalteplan sei das aber nicht enthalten. "Mit allgemeinem Blabla" und "so einer halben Larifari-Seite" im Luftreinhalteplan sei es nicht getan, kritisierte sie.

Ende Mai wird es ernst

Bis Ende Mai muss der Freistaat nun Diesel-Fahrverbote für bestimmte Straßenabschnitte planen und auch veröffentlichen - andernfalls drohte ihm das Verwaltungsgericht das nächste Zwangsgeld an. Die Staatsregierung muss die Zwangsgelder in ihre eigene Kasse einzahlen. (dpa)

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