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Fahrstromtarif von EnBW: Blockiergebühr für Dauer-Lader

05.10.2020 11:02 Uhr
Fahrstromtarif von EnBW: Blockiergebühr für Dauer-Lader
Bei EnBW darf man nur noch vier Stunden laden.
© Foto: EnBW

Der Energieversorger EnBW will mit einer Strafgebühr das Dauerparken an der Ladesäule verhindern. Für die E-Auto-Nutzung hat die scheinbar kundenfreundliche Regelung aber auch Nachteile.

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Das Blockieren von Ladesäulen wird für Elektroautofahrer teuer. Der Energieversorger EnBW führt Anfang November eine entsprechende Gebühr ein: Wer mehr als vier Stunden am Ladekabel hängt, zahlt pro Minute 9,75 Cent extra. Die Strafgebühr ist allerdings auf maximal 11,70 Euro gedeckelt. Betroffen sind neben den direkten Kunden des Energieversorgers auch Nutzer von Partnertarifen, etwa dem für ADAC-Mitglieder.

EnBW begründet die Blockiergebühr damit, möglichst vielen Kunden die Gelegenheit zur Nutzung der Ladesäulen geben zu wollen. Hintergrund seien Beobachtungen, dass Nutzer die Ladepunkte häufig als Dauerparkplätze missbrauchten. Durchschnittlich dauern die Ladevorgänge der Kundschaft lauf EnBW drei Stunden.

Für E-Autofahrer bedeutet die Blockiergebühr einerseits Erleichterungen, da mehr freie Säulen zu erwarten sind. Andererseits lassen sich viele E-Autos und Plug-in-Hybride an EnBW-Säulen künftig nicht mehr komplett vollladen. Etwa weil der Akku zu groß oder die mögliche Ladegeschwindigkeit fahrzeugseitig zu gering ist. Darüber hinaus ist das Laden über Nacht nicht mehr sinnvoll möglich – außerhalb der Geschäftszeiten dürften Ladesäulen in Innenstädten daher künftig leer bleiben. (SP-X)

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